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Entscheid des Appellationsgerichts: „Fümoar-Lösung“ ist nicht zulässig

Das Basler Appellationsgericht hat heute in einem Entscheid festgehalten, dass die sogenannte „Fümoar-Lösung“ nicht zulässig ist: Auch die Restaurationsbetriebe, die sich dem Verein Fümoar angeschlossen haben, sind öffentlich zugänglich und unterstehen deshalb dem in Basel geltenden Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen. Angesichts der klaren Rechtslage ruft das Bau- und Verkehrsdepartement die Fümoar-Betriebe dazu auf, die Umsetzung des vom Stimmvolk beschlossenen Rauchverbots nicht durch einen Weiterzug der Rekurse noch länger zu blockieren.

Mit dem heute ergangenen Gerichtsurteil in zwei Fällen, in denen arbeitsrechtliche Aspekte in Fümoar-Betrieben zum Entscheid anstanden, hat das Basler Appellationsgericht festgehalten, dass die sogenannte „Fümoar-Lösung“ nicht zulässig ist. Demnach gilt das Rauchverbot in öffentlichen Lokalen auch in den Restaurationsbetrieben des Vereins Fümoar. Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass seine Anstrengungen, das Rauchverbot auch in diesen Lokalen durchzusetzen, im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Basel-Stadt stehen.

Die beiden bisher behandelten Pilotfälle des BVD, bei denen es nicht wie in den soeben entschiedenen Fällen um arbeitsrechtliche Aspekte geht, sondern um die Durchsetzung des Rauchverbots generell, sind mit dem heutigen Urteil bestätigt worden. Die zwei Pilot-Fälle sind zurzeit beim Regierungsrat hängig und werden in Kürze ebenfalls dem Appellationsgericht zum Entscheid überwiesen.

Bisher sind bereits über 100 Restaurationsbetriebe des Vereins Fümoar vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat kostenpflichtig verwarnt worden, weil sie sich weigern, das 2008 in Volksabstimmung beschlossene Rauchverbot zu befolgen. Die meisten dieser Betriebe haben gegen die Verwarnungen rekurriert. Um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, hat das BVD diese Verfahren mit der Ausnahme von zwei Pilotfällen bislang sistiert.

Mit dem heute vorliegenden Gerichtsurteil kann davon ausgegangen werden, dass diese beiden Rekurse vom Appellationsgericht zu gegebener Zeit ebenfalls abgewiesen werden. Die übrigen rund 100 sistierten Fälle werden daher vom BVD nun im Sinne des Gerichtsurteils behandelt. Das für die Umsetzung des Rauchverbots zuständige Bau- und Gastgewerbeinspektorat wird seine Kontrolltätigkeit fortführen und weiterhin kostenpflichtig verwarnen. In letzter Konsequenz führt das bei renitenten Betrieben zum Entzug der Betriebsbewilligung.

Der Verein Fümoar hat bekanntlich in Aussicht gestellt, dass er die Verfahren betreffend die Zulässigkeit seines Vereinsmodells bis ans Bundesgericht weiterziehen wird. Die Chancen, dass der Verein dort Erfolg haben wird, erachtet das BVD als minimal,. Das Departement erwartet, dass der Verein Fümoar den vorliegenden Gerichtsentscheid nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung akzeptiert und die Rekurrenten dazu bewegt, ihre Rekurse zurückzuziehen. Damit würden die bereits ausgesprochenen kostenpflichtigen Verwarnungen anerkannt und das in den Volksabstimmungen vom 28. September 2008 beschlossene und am 27. November 2011 bestätigte Rauchverbot könnte umgesetzt werden.

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