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Parasitärer Pilzerreger im Birs-Einzugsgebiet

Ein Pilzerreger befällt die Fische im Doubs, der Sorne und der Birs – die kantonalen Behörden Basel-Stadt und Baselland geben Empfehlungen an die Fischenden ab.

Seit 2009 treten im französisch-schweizerischen Grenzabschnitt des Doubs regelmässig Fischsterben auf. Betroffen sind vor allem Äschen, Forellen und Schmerlen. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) untersuchte die Universität Neuenburg den auftretenden Pilzerreger. Die Fische im Doubs leiden unter einem starken Befall des Pilzerregers Saprolegnia parasitica. Seit 2011 sind auch im Birs-Einzugsgebiet befallene Fische festgestellt worden: Das Phänomen trat in der Sorne auf, einem Fluss, der in die Birs mündet und keine direkte Verbindung zum Doubs hat. In der Birs zwischen Moutier und Roches wurden ebenfalls einzelne Fische mit Pilzbefall beobachtet. Weiter flussabwärts sind bisher keine befallenen Fische beobachtet worden, auch wurde kein bedeutendes Fischsterben festgestellt.

Aufgrund der Untersuchungsresultate muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger in jüngerer Zeit in die Gewässer eingeschleppt wurde. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass der Erreger durch menschliches Zutun in die Gewässer gelangt. Als mögliche Übertragungswege kommen Fischerstiefel, Fischereigerätschaften, Wanderschuhe, Kanus, Köderfische, eingeschleppte exotische Arten oder landwirtschaftliche Tätigkeiten in Frage.

Um die Ausweitung der Krankheit durch Verschleppen des Erregers zu verhindern, empfehlen die Fischereibehörden in Basel-Stadt und in Baselland den Angelnden folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Es wird dringend empfohlen, nach Angelausflügen in Gewässer mit bekannter Pilzproblematik (Birs, Doubs, Loue, Sorne, Areuse) am Ende des Anglertags oder vor dem Verschieben in ein anderes Gewässer die Ausrüstung zu desinfizieren. Dies betrifft alle Utensilien, die mit dem Wasser oder den Fischen Kontakt hatten (Rute, Köder, Stiefel, Wathosen, Unterfangnetz etc.). Eine Desinfektionsanleitung wird den Fischenden zur Verfügung gestellt und an die Fischereivereine, Fischereikarteninhaber und Kartenausgabestelle verschickt.
  • Besondere Vorsicht ist bei Schuhen mit Filzsohle geboten. Diese trocknen schlecht ab und stellen daher ein besonderes Risiko dar. Daher wird dringend empfohlen, auf Filzsohlen ganz zu verzichten oder diese besonders gründlich zu desinfizieren.
  • Köderfische aus Gewässern mit bekannter Verpilzungsproblematik sollen nicht für das Fischen in nicht betroffenen Gewässern verwendet werden.
  • Jeglicher Transfer von Fischen aus Gewässern mit bekannter Verpilzungsproblema-tik in andere Gewässer oder Gewässerabschnitte ist zu unterlassen.

Sowohl der direkte Kontakt mit befallenen Fischen als auch der indirekte Kontakt über das Wasser mit dem Erreger stellt für den Menschen keine Gefahr dar. Fische aus den betroffenen Gewässerstrecken können ohne Bedenken konsumiert werden.

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