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Vermehrter Schädlingsbefall von Buchsbäumen

Sachgerechte Entsorgung von befallenen Grünabfällen

„Derzeit ist der sogenannte Buchsbaumzünsler entlang der Hochrheinschiene verstärkt aktiv. Dieser Schädling befällt, wie der Name verrät, vorzugsweise Buchsbäume bzw. ganze Buchsbaumhecken. Befallener Grünschnitt kann auf den Grünkompostierungsanlagen Küssaberg und Bad Säckingen oder der Kreismülldeponie Lachengraben entsorgt werden. Eine Anlieferung des befallenen Grünschnitts ist ebenfalls auf den Recyclinghöfen in Bad Säckingen Laufenburg, Murg, Waldshut-Liedermatte, Gurtweil, Lauchringen und Klettgau- Erzingen möglich.

Eine Anlieferung des befallenen Grünschnittes auf den dezentralen Grünschnittsammelplätzen ist hingegen nicht möglich, da die Entsorgung des befallenen Grünschnitts nicht über die übliche Grünschnittentsorgung erfolgen kann.

Der befallene Grünschnitt muss einer gesonderten Verwertung zugeführt werden (Kompostierung mit entsprechender Erhitzung, damit der Schädling abgetötet wird). Dies ist nur bei der Anlieferung über die genannten Recyclinghöfe bzw. bei Anlieferung auf den Kompostierungsanlagen gewährleistet.

Die Entsorgung des Grünschnittes erfolgt zu den üblichen Gebühren.

Die Bürgerinnen und die Bürger werden bei der Anlieferung gebeten, das Personal darauf hinzuweisen, dass es sich um entsprechend befallenen Grünschnitt handelt. Bitte tragen Sie durch die ordnungsgemäße Entsorgung dazu bei, dass der Schädling sich nicht weiter ausbreitet.“

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