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Die Nordwestschweiz lehnt das vorgeschlagene Hochschulkonkordat ab

Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt verlangen, dass diejenigen Kantone in den zukünftigen Hochschulrat Einsitz nehmen, die zusammen mit dem Bund den grössten Beitrag an das Schweizer Hochschulwesen leisten. Die Vernehmlassungsfassung wird abgelehnt, weil sie sich an überkommenen Gegebenheiten orientiert und nicht zukunftsfähig ist.

Gemäss Bundesverfassung tragen der Bund und die Kantone die Verantwortung für den Hochschulbereich gemeinsam. Oberstes hochschulpolitisches Organ wird ab 2014 die Schweizerische Hochschulkonferenz sein, in der der Bund und alle Kantone vertreten sind. Im Hochschulrat, dem strategischen Gremium, sollen die Träger von Hochschulen repräsentiert sein. Die Vernehmlassungsfassung des Hochschulkonkordats sieht vor, dass zehn der insgesamt vierzehn kantonalen Sitze des Hochschulrats an die bisher formal anerkannten Universitätskantone vergeben und die restlichen vier nach regionalpolitischen Grundsätzen zugeteilt werden.

Unflexible, überholte Regelung
Aus Sicht des Nordwestschweizer Bildungsraums widerspricht die Privilegierung der zehn bisherigen Universitätskantone dem Geist des neuen Hochschulgesetzes, das alle Hochschultypen umfasst. Die zehn Universitätskantone werden bevorzugt, während der 2006 entstandene elfte Universitätskanton, nämlich Basel-Landschaft, nicht berücksichtigt wird. Ebensowenig wird berücksichtigt, dass der neue Hochschulrat für die nationale Strategie aller Hochschultypen und nicht nur jener der Universitäten zuständig sein wird. Die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Regelung erweist sich als so unflexibel, dass sie auf erwünschte Entwicklungen bei Hochschulträgerschaften nicht reagieren kann und bereits zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens überholt ist. Denn der Konkordatsentwurf steht auch dem Willen des Bundesparlaments entgegen, den Kanton Basel-Landschaft als Universitätskanton anzuerkennen.

Leistungsprinzip als einzig gerechte Lösung
Ebensowenig ist es sinnvoll, vier weitere Sitze nach dem Regionalprinzip zu vergeben. Strategische Entscheide müssen nach hochschulpolitischen Kriterien gefällt werden und das System muss möglichst flexibel auf Änderungen reagieren. Massgebliches Kriterium für einen Sitz im Hochschulrat muss die Leistung der Kantone und damit die Übernahme von Verantwortung für das Hochschulwesen sein. Die drei Kantonsregierungen schlagen vor, diese Leistung an der Zahl der ausgebildeten Studierenden zu messen. Dieses Kriterium ist ebenso gerecht wie eindeutig, berücksichtigt alle Hochschultypen und kann Entwicklungen des Engagements der Kantone, wie z.B. die Mitträgerschaft des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel, Rechnung tragen.

Soll die Schweiz im internationalen Kontext handlungsfähig sein, ist eine Abkehr von überkommenen Prinzipien hin zu einer leistungsorientierten Steuerung im Hochschulbereich nötig, die zukunftsfähig und transparent ist.

Gegenstand der Vernehmlassung
Bund und Kantone schaffen für die gemeinsame Gestaltung des Hochschulraums drei rechtliche Grundlagen. Das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) ist im Herbst 2011 von den Eidgenössischen Räten beschlossen worden. Nach aktuellem Terminplan soll es ab 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor die interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) von den Kantonen ratifiziert wird und auf dieser Basis Bund und Kantone eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) abschliessen. Ohne diese zusätzlichen Rechtserlasse kann das im HFKG vorgesehene komplexe Kooperationsverfahren nicht umgesetzt werden. Beide Vereinbarungen sind im Rahmen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ausgearbeitet worden. Die Entwürfe wurden anfangs Juli 2012 in eine Vernehmlassung geschickt, die bis 31. Dezember 2012 dauert.

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