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Grabmalauszeichnung 2012

Drei Künstler für ausserordentliche Grabkunst ausgezeichnet

Bereits zum 17. Mal ehrt die Friedhofkommission des Kantons Basel-Stadt künstlerisch und handwerklich beispielhafte Grabzeichen. Ausgezeichnet wurden dieses Jahr drei Künstler für ihre ausserordentlichen Werke, die im Jahr 2010 entstanden sind.

In Augenschein genommen wurden sämtliche Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen auf dem Friedhof am Hörnli der im Jahr 2010 Verstorbenen. Vier Mitglieder der Friedhofkommission – Viktor Berger, Pfarrer; Sonja Feldmeier, Künstlerin; Urs Höchle, Jurist; und Roman Müller, Bildhauer – bildeten die Jury. Sie entschieden sich für drei Grabmale der Künstler Felix Forrer, Raphael Hilpert und Stefan Mesmer.

Regierungsrat Hans-Peter Wessels, Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, und Urs Höchle, Jurypräsident, würdigten am 2. November anlässlich einer kleinen Feier auf dem Friedhof am Hörnli die ausgezeichneten Arbeiten. Hans-Peter Wessels sprach den Künstlern seine Anerkennung aus und dankte den anwesenden Angehörigen dafür, dass sie ihr Andenken an die Verstorbenen auf so persönliche und einfühlsame Weise zum Ausdruck gebracht haben. Die hohe Qualität der Grabmalgestaltung wahre das schöne Erscheinungsbild der Basler Friedhöfe.

Die Stadtgärtnerei Basel und die Friedhofkommission wollen mit dem jährlich verliehenen Preis auf die individuell gestalteten Grabsteine aufmerksam machen und gleichzeitig dem mit der Massenproduktion einhergehenden Qualitätsverlust der Grabmalkultur entgegenwirken. Die ausgezeichneten Grabmäler sollen einerseits zeigen, dass innerhalb der vorgegebenen Normen eine Vielzahl von Ausdrucksformen möglich ist, andererseits sollen die Angehörigen dazu ermuntert werden, im Dialog mit dem Bildhauer respektive der Bildhauerin, eine der verstorbenen Person entsprechende Gestaltung zu finden. Die Grabmalauszeichnung fand bereits zum 17. Mal statt und gehört mittlerweile im Jahresablauf des Friedhofs am Hörnli zur festen Einrichtung.

Die Stadtgärtnerei Basel honorierte die Künstler der drei prämierten Grabmale mit je 500 Franken und publiziert ein Porträt der Steine in der jährlich neu aufgelegten Broschüre „Beispielhafte Grabmale“.

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