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Der Weg ist frei für eine neue Wahl in Rickenbach

Zurruhesetzungsverfahren Bürgermeister Moosmann beendet

Zum Ende des Zurruhesetzungsverfahrens Norbert Moosmann sagte Landrat Tilman Bollacher in einer ersten Reaktion: „Ich bin froh, dass dieses Verfahren endlich beendet ist und damit der Weg frei ist für eine Neuwahl des Bürgermeister/in in Rickenbach. Ab heute können die Vorbereitungen in der Gemeinde für eine Wahl beginnen!“

In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat der Prozessbevollmächtigte von Norbert Moosmann die Klage zurückgenommen. Die Rücknahme der Klage gegen den Zurruhesetzungsbescheid des Landratsamtes Waldshut erfolgte nach einer Erörterung der Rechtslage mit der Vorsitzenden der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts, Michaela Ecker.

Nachdem die Frage der Dienstunfähigkeit im Termin nicht mehr streitig war, ging es nur noch darum, ob das Landratsamt in diesem Verfahren verpflichtet war, die Ursachen für die Dienstunfähigkeit festzustellen und ob dies bindende Wirkung für den Kommunalen Versorgungsverband wegen der Festsetzung der Versorgungsbezüge hat. Diese Verpflichtung hat das Landratsamt in der Vergangenheit verneint, das Gericht folgte der Einschätzung des Landratsamtes in seiner Darstellung zur Rechtslage. Soweit das Gericht diese Auffassung auch in einem Urteil bestätigen sollte, war klar, dass Norbert Moosmann in diesem Gerichtsverfahren in der ersten Instanz nicht mehr obsiegen konnte. Logische Folge war, dass die Klage zurückgenommen wurde, was auch durch die Vertreter des Landratsamtes begrüßt wurde.

Damit ist das Zurruhesetzungsverfahren beendet, dieses wird eingestellt, Norbert Moosmann trägt die Kosten des Gerichtsverfahren sowie die gesamten außergerichtlichen Kosten. Ein weiteres Verfahren wegen der Anerkennung von Dienstunfällen ist beim Verwaltungsgericht Freiburg rechtshängig. Darüber muss noch entschieden werden. Termin für eine mündliche Verhandlung ist noch nicht bestimmt.

Das derzeit ruhende Disziplinarverfahren wird dann wieder aufgenommen, wenn im Strafverfahren endgültig feststeht, ob und ggf. welche Straftaten Norbert Moosmann begangen hat. Bollacher: „Das Disziplinarverfahren ist nachrangig zum Strafverfahren, wir sind an die Feststellungen im Strafverfahren gebunden und müssen derzeit abwarten.“ 

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