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Keine Wertgrenze bei grünen Ausfuhrscheinen

Brief von Finanzminister Schäuble an IHK

Die deutsche Bundesregierung wird keine Wertgrenzen bei der Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr mit der Schweiz einführen. Das geht aus einem Antwortschreiben von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an IHK-Präsident Kurt Grieshaber hervor.

Schweizer Bürger, die Waren in Deutschland einkaufen und diese dann in die Schweiz einführen, werden nach geltendem Recht unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der deutschen Umsatzsteuer entlastet, heißt es in Schäubles Brief. Und weiter heißt es, dass „diese Steuerbefreiung …. unabhängig vom Wert der gelieferten Gegenstände und unabhängig davon gewährt wird, auf welchem Weg und in welches Drittland die Gegenstände gelangen“.

Damit folgt die Bundesregierung nicht dem Vorschlag verschiedener Schweizer Parlamentarier, eine Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung einzuführen. Präsident Grieshaber hatte in seinem Brief an Schäuble eindringlich darauf hingewiesen, welche große Bedeutung die Schweizer Kundschaft für den grenznahen Einzelhandel hat. Dazu gehöre auch die Umsatzsteuerbefreiung für die Kunden aus der Schweiz, für die dadurch der Einkauf in Deutschland noch attraktiver sei.

Das ist auch dem Bundesfinanzminister bewusst. In seinem Brief weist Schäuble darauf hin, dass durch die geltende Regelung mit den grünen Ausfuhrzetteln es in der aktuellen Situation zwar zu einem deutlichen Mehraufwand der Zollverwaltung käme, dem aber andererseits die Belebung des grenznahen Einzelhandels mit entsprechend höheren Ertragssteuereinnahmen entgegenstünde.

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