Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!

K.O.-Tropfen – Die Gefahr lauert im Glas

Landeskriminalamt (LKA) startet neue Präventionskampagne: K.O.-Tropfen – Die Gefahr lauert im Glas

Seit einiger Zeit registriert das LKA immer wieder Vorfälle, bei denen in Diskotheken, Kneipen und auf Partys arglosen Opfern so genannte K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt werden, um sie willenlos und gefügig zu machen. Weil gerade in der Faschingszeit viele Menschen besonders ausgelassen feiern, nimmt dies die Polizei zum Anlass, auf die Gefahren einer Vergiftung durch K.O.-Tropfen hinzuweisen. Denn im Faschingstrubel ist es für Täter besonders leicht, sich ein Opfer zu suchen und dessen Getränk zu präparieren.

Mit neuen, vom LKA entwickelten Plakaten und Flyern soll vor der närrischen Hochsaison auf die Gefahren der Verabreichung von K.O.-Tropfen aufmerksam gemacht werden. Die Plakate sollen vor allem in Diskotheken, Kneipen und bei Faschingsveranstaltungen aufgehängt werden. Ein ergänzender Flyer gibt weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor K.O.-Tropfen. LKA-Präsident Dieter Schneider rät: „Das wichtigste ist das Bewusstsein über die Gefahren und ein gesundes Misstrauen. Keinesfalls offene Getränke von Unbekannten annehmen. Freundinnen und Freunde sollten aufeinander achten und ihre Getränke nicht aus den Augen lassen“.

Bei einer Vergiftung mit K.O.-Tropfen wird dem Opfer bereits nach kurzer Zeit übel, schwindelig, es verliert die Kontrolle und hat häufig einen „Filmriss“ über mehrere Stunden. Sexueller Missbrauch, Vergewaltigungen und Raubstraftaten sind oft die Folge. Bei Überdosierung kann es bis zur Bewusstlosigkeit, zum Koma oder zu tödlicher Atemlähmung kommen. Im Ernstfall zählen insbesondere sofortige ärztliche Hilfe für das Opfer und Maßnahmen zum Nachweis einer Vergiftung. Scham und Angst sollten Opfer nicht davon abhalten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Von so genannten K.O.-Tropfen spricht man im Zusammenhang mit Drogen, die einer Person gegen ihren Willen und in der Regel ohne dass es bemerkt wird, verabreicht werden. Häufig handelt es sich dabei um Narkose- und Beruhigungsmittel oder andere chemische Substanzen, die beispielsweise handelsüblich als Lösungs- und Reinigungsmittel legal verkauft und verwendet werden.

Betreiber von Diskotheken, Gaststätten und Faschingsveranstalter erhalten Plakate und Flyer kostenlos über ihre Polizeidienststelle. Darüber hinaus stehen Druckvorlagen im Internet zum Download bereit unter www.polizei-bw.de. Allgemeine Präventionstipps erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de.

Um sich vor der heimlichen Verabreichung von K.O.-Tropfen zu schützen, rät die Polizei:

  • Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen
  • Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen
  • Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen
  • Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen
  • Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal
Fallbeispiele:

Am 04.10.2012 wurde eine 28 Jahre alte Frau als Mitfahrerin im Auto in Konstanz bewusstlos. Ein Rettungswagen brachte die bewusstlose Frau in ein Krankenhaus. Die drei Frauen waren zuvor in einem Lokal in Konstanz. Dort hatte ein unbekannter Mann ihr einen Caipirinha spendiert und wollte sie nach Hause bringen. Das verhinderten jedoch ihre beiden Begleiterinnen. Vermutlich hatte der unbekannte Mann K.O.-Tropfen in das spendierte Getränk gemischt.

Am 08.01.2012 wurden von zwei männlichen Tätern im Alter von 26 und 29 Jahren in einer Diskothek in Emmendingen anwesenden Gästen mit K.O.-Tropfen versetzte Getränke angeboten. Einer jungen Frau gaben sie in der Absicht, sie sexuell zu missbrauchen eine Flasche Bier, in die sie zuvor auf der Toilette K.O.-Tropfen gefüllt hatten. Ein Zeuge beobachtete das Vorgehen der Täter und meldete es dem Personal der Diskothek. Die Täter wurden vom Personal festgehalten und der Polizei übergeben.

Am 11.02.2012 wurde ein 33-jähriger Mann bei einer Faschingsveranstaltung im Raum Emmendingen nach dem Genuss eines alkoholischen Getränkes bewusstlos. Er wurde unter Einsatz des Notarztes auf die Intensivstation des KKH Emmendingen verbracht. Die Symptome ließen auf die Einnahme von K.O.-Tropfen schließen. Das vom Geschädigten konsumierte Getränk stand längere Zeit unbeaufsichtigt auf dem Tisch.

Am 18.02.2012 verkaufte bei einer Faschingsveranstaltung im Raum Göppingen ein 17-Jähriger an mehrere Jugendliche eine Verschlusskappe mit einer klaren Flüssigkeit für je fünf Euro. Vier Jugendliche wurden nach dem Konsum bewusstlos. Eine Blutuntersuchung ergab, dass sie K.O.-Tropfen konsumiert hatten und die Konzentration so hoch war, dass die Dosis durchaus auch zum Tod hätte führen können.

Am 17.03.2012 wurde einem 22-Jährigen in einer Diskothek in Stuttgart K.O.-Tropfen ins Getränk gegeben. Er verlor für etwa drei Stunden das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, stellte er fest, dass ihm sein Geldbeutel, seine Kreditkarte und sein Smartphone gestohlen worden waren. Die polizeilichen Ermittlungen führten zu einem 17-jährigen Täter. Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten eine Flasche mit K.O.-Tropfen, die gestohlenen Gegenstände und weiteres Diebesgut aufgefunden werden. Der Geschädigte musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Gegen den 17-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.

Weitere Nachrichten