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Künstlersozialversicherung: Viel Lärm um wenig Ertrag

Unternehmen, die regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen eine Abgabe zur Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. 4,1 Prozent der Auftragssumme werden derzeit jeweils fällig. Seit 2007 prüft die Rentenversicherung die Betriebe verstärkt daraufhin, ob sie einen Beitrag zur KSV leisten müssen. Dazu wurden jährlich rund 70.000 Unternehmen angeschrieben. Künftig sollen alle Betriebe im vierjährigen Turnus untersucht werden – und zwar unabhängig davon, ob sie mit Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten oder nicht.

Der DIHK kritisiert: Die Belastung würde dadurch vor allem für kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig zunehmen, denn das Abgabeverfahren ist kompliziert und mit hohem Aufwand verbunden.

Unklare Definitionen: Wer muss zahlen, wer ist Künstler?
Häufig ist es für Betriebe unklar, ob sie eine Abgabe zahlen müssen. Das hängt unter anderem davon ab, ob ein Auftrag „regelmäßig“ erteilt wird. Diese Begrifflichkeit ist jedoch nicht klar definiert. Hinzu kommt die Frage, wer als Künstler im Sinne des KSV-Gesetzes zählt. Eine Visagistin ist es, eine Kosmetikerin dagegen nicht. Engagiert das Unternehmen regelmäßig einen Webdesigner, wird die Abgabe womöglich fällig, bei einem Programmierer dagegen nicht. Zudem: Die Abgabepflicht kann auch dann eintreten, wenn die beauftragten Künstler gar nicht in der KSV versichert sind – etwa, weil sie diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben, in Form einer Personengesellschaft mit mehreren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder aber im Ausland tätig sind.

Bürokratieaufwand steht in keinem Verhältnis
Wie eine Studie zeigt, stehen jedem Euro, der im Wege der Abgabezahlung in die KSV fließt, 80 Cent Bürokratiekosten für die Betriebe gegenüber. Insbesondere müssen die Unternehmen bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung ganz andere Unterlagen vorlegen als bei der Prüfung der KSV-Abgabepflicht. Erstere erfordert Arbeitnehmerdaten und bezieht sich damit insbesondere auf die Lohnbuchhaltung. Für Letztere benötigt man Rechnungen für Veranstaltungen, Seminare, Übersetzungen, Publikationen usw. – zusätzlicher Zeit- und damit Kostenaufwand entsteht also in jedem Fall.

Reformen von Grund auf
Ein kurzfristiger Verbesserungsvorschlag könnte darin bestehen, für Unternehmen mit geringem Auftragsvolumen eine Bagatellgrenze einzuführen, die unbürokratisch und einfach umsetzbar ist. Dafür hat sich bereits die Enquête-Kommission "Kultur in Deutschland" in ihrem Abschlussbericht Ende 2007 ausgesprochen und eine Honorargrenze von jährlich 300 Euro vorgeschlagen. Denn der Aufwand der Abgabeprüfung steht bei diesen Fällen andernfalls in keinem Verhältnis zum Ertrag – bei 300 Euro Umsatz im Jahr liegt die Abgabe bei lediglich 12 Euro.

Noch besser wäre es, die KSV von Grund auf neu zu gestalten: Eine Abgabe sollte nur dann geleistet werden müssen, wenn KSV-Versicherte beauftragt werden. Die Regelmäßigkeit der Aufträge sollte der Gesetzgeber klar definieren. Zudem müssen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, sich einfach und unbürokratisch als nicht abgabepflichtig zu erklären, ohne ein mehrseitiges Formular ausfüllen zu müssen.


Ansprechpartnerinnen: Dr. Anne Zimmermann, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-1116
                                Hildegard Reppelmund, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2702      

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