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Keine Leerung überfüllter Müllbehälter

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass wieder vermehrt überfüllte Müllbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Aus diesem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut darauf hin, dass die Abfallgefäße nur soweit befüllt werden dürfen, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt. Auch das Einfüllen von Abfällen in heißem Zustand ist nicht erlaubt. Ferner ist
das Einstampfen und Pressen von Abfällen in die Abfallgefäße nicht gestattet.

Befüllte Müllgefäße sind somit mit geschlossenem Deckel zur Leerung bereitzustellen. Fehlbefüllte und überfüllte Müllgefäße werden künftig durch das Abfuhrunternehmen wieder verstärkt beanstandet. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass beanstandete Müllgefäße nicht geleert werden. Zusätzliche Kosten, die den  Haushalten hierdurch entstehen, werden nicht erstattet.

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