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Care-Energy erwirkt Verfügungen gegen Mibewerber

Darunter Betreiber wie Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH


"Wir tolerieren keine Fehlinformationen unserer Kunden durch Netzbetreiber. Auch die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, die Stadtwerke Vilshofen GmbH und die Stadtwerke Bielefeld GmbH müssen sich an Recht und Gesetz halten. Dies bedeutet auch, dass man Kunden die Wahrheit sagen muss, selbst wenn es Mehrarbeit für das eigene Unternehmen bedeutet. Marktmacht und Dreistigkeit allein schaffen in Deutschland keine Rechtssetzung. Wir freuen uns, heute 4 weitere einstweilige Verfügungen gegen Wettbewerber erlangt zu haben, die uns gegenüber unseren Kunden dreist verleumdet haben." kommentierte Martin Kristek, CEO der mk-group ("Care-Energy") die vorliegenden weiteren Gerichtsentscheidungen.

"Nach der Bayerwerk AG und die E-ON Bayern Vertrieb GmbH haben wir nun auch Verfügungen gegen die Pfalzwerke Netz AG, die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH, Stadtwerke Vilshofen GmbH und Stadtwerke Bielefeld GmbH erwirkt. Langsam sollte sich in der Branche herumsprechen, dass die immer gleichen Fehlinformationen unserer Kunden mit einer öffentlichen Niederlage vor Gericht enden. Es ist abenteuerlich mit welcher Dreistigkeit zahlreiche Monopolisten vorgehen. Es gibt keine andere logische Erklärung für das rechtswidrige Verhalten der Netzmonopolisten als den böswilligen Versuch, unsere Kunden zu verunsichern und in einzelnen Fällen sogar abzuwerben. Wir wehren uns mit Erfolg und gehen weiter mit aller Härte gegen unlauteren Wettbewerb durch Netzmonopolisten vor."

Dies gelte auch für die laufenden Verfahren um die wiederrechtliche Kündigung der Lieferantenrahmenverträge durch die Bayernwerk AG und den folgenden unlauteren und dreisten Kundenabwerbeversuch der E-ON. "Einige unserer Wettbewerber kündigen bestehende Verträge über die bereits vollständig im Voraus bezahlte Netznutzung. Trotzdem beispielsweise die TEN in Thüringen sowie die Netz Leipzig GmbH und die Deltzsch Netz GmbH in Sachsen mit diesem dreisten Ausnutzen der eigenen Position als Monopolist vor Gericht gescheitert sind, versucht die Bayerwerk AG genau das gleiche rechtswidrige Vorgehen. Dabei geht es dem Monopolisten Bayernwerk AG im Ergebnis unserer Meinung nach nur darum, unsere Kunden zu verunsichern. Bereits bei Aussprache der rechtswidrigen Kündigung war wohl selbst der Rechtsabteilung der Bayernwerk AG klar, dass diese vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Allerdings bietet auch ein rechtswidriges Vorgehen Gelegenheit zur Öffentlichkeitsarbeit und die
Chance für die E-ON als großen Anteilseigner der Bayernwerk AG zu einem Abwerbeversuch bei unseren Kunden. Auch derartige Vorgänge werden wir mit aller Konsequenz gerichtlich verfolgen. Die heutigen einstweiligen Verfügungen waren nur ein weiterer Teilschritt unserer Kampagne gegen den in der Energiebranche weit verbreiteten unlauteren Wettbewerb."

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