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Leuchtmittel richtig entsorgen

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören nicht in die Depotcontainer für Glas

Seit einiger Zeit melden Entsorger von Glasverpackungen vermehrt, dass in die Depotcontainer für Glasverpackungen im Landkreis Waldshut immer größere Mengen an defekten Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren eingeworfen werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass in die Depotcontainer für Glas ausschließlich reines Glas oder Glas mit Papieranhaftungen (Etiketten)
eingeworfen werden darf.

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren hingegen bestehen neben einem Glasanteil aus elektronischen Bauteilen und enthalten darüber hinaus giftiges Quecksilber oder andere chemische Stoffe. Deshalb müssen sie getrennt erfasst und recycelt werden. Energiesparlampen können auf jedem Recyclinghof des Landkreises zu den jeweiligen Öffnungszeiten entsorgt werden.

Leuchtstoffröhren können über  die mobile Schadstoffsammlung des Landkreises Waldshut abgegeben werden.

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