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Plagiatsvorwürfe gegen Dr. Norbert Lammert nicht gerechtfertigt:

Kein wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Entscheidung der Universität gründet sich auf eine ausführliche Analyse der einzelnen vorgebrachten Vorwürfe durch den Ombudsmann, eine juristische Prüfung der sich aus den beanstandeten Passagen ergebenden Sachverhalte und eine davon unabhängige Prüfung der Vorwürfe durch den externen Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Kocka, Sozialhistoriker und langjähriger Präsident des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Hinsichtlich der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis bewertet der Gutachter, ebenso wie der Ombudsmann der Ruhr-Universität Bochum, die nachweislichen Fehler in der Dissertation von Dr. Norbert Lammert als handwerkliche Schwächen. In seinem Gutachten betont Prof. Kocka die begrenzte Bedeutung der beanstandeten Passagen in Bezug auf die wissenschaftliche Gesamtleistung der Dissertation. Die durch den anonymen Hinweisgeber erhobenen Plagiatsvorwürfe begründen keinen hinreichenden Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.

Prüfung nach den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis

Im Juli 2013 hatte ein anonymer Hinweisgeber Herrn Dr. Lammert Plagiate in seiner Dissertation aus dem Jahr 1975 vorgeworfen. Am 29. Juli 2013 bat Herr Dr. Lammert den Rektor um unabhängige Prüfung. Mit der Prüfung der Vorwürfe wurde unverzüglich der Ombudsmann der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Ulf Eysel, beauftragt. Die Universität folgte damit ihren Regeln zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis und den entsprechenden bundesweit anerkannten Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Der Ombudsmann hat dem Rektorat seinen Bericht Ende Oktober vorgelegt.

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