Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!

„Hier ging es doch um weit mehr als Gotteslästerung!“

Humanist sieht Urteil gegen früheren Lehrer als berechtigt an

Nach dem Entscheid des Amtsgerichts Lüdinghausen gegen einen ehemaligen Lehrer, der aufgrund wiederkehrender Publikation von Sprüchen auf seinem Auto verwarnt und zu einer Geldstrafe auf Bewährung mit einer Auflage zur Zahlung von 500 EUR verurteilt wurde, reagierten säkulare Verbände mit Empörung auf die Meldung. Dagegen sieht der Sprecher der „Humanistischen Alternative Bodensee“ (HABO), Dennis Riehle, das Urteil als berechtigt an: „Ich stimme hier nicht mit meinen atheistischen und konfessionsfreien Kollegen überein, die den Beschluss des Gerichts als eine Art Zensur gegen die Meinungsäußerung sehen. Hier ging es doch um weit mehr als Gotteslästerung!“.

Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags

LESERBRIEF

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit seiner Pressemitteilung vom 9. Januar 2017 seine Entscheidung veröffentlicht, dass mein Wiederaufnahmeantrag „gescheitert“ ist. Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Landgerichts Freiburg sah man die formalen Voraussetzungen als gegeben an. Damit war eine wichtige Hürde der Wiederaufnahme genommen. Allerdings wurden sämtliche Beweise beiseite gewischt und damit der Antrag als „unzulässig“ deklariert.

In der Pressemitteilung wird von einer „anonymen Zeugenaussage, wonach der „Anschlag“ von einem Dritten ausgeführt worden sein soll“ gesprochen. Hierzu stelle ich fest: Es gibt keine anonyme Zeugenaussage. Es gibt eine Zeugenaussage, die uns von einem Rechtsanwalt erreicht hat, die einen Tatablauf und Hintergründe zur Täterschaft schildert. Der Anwalt, der dem Gericht namentlich bekannt ist, teilt mit, dass er sich von der „Ernsthaftigkeit und Wahrhaftigkeit“ des Anliegens überzeugt hat. Es wäre originäre Aufgabe im Sinne der Wahrheitsfindung des Gerichts dieser Spur nachzugehen. Wir haben entsprechende Anträge gestellt, den Anwalt als Zeugen zu laden; ggf. auf seine Mandantin / seinen Mandanten einzuwirken, weitere Angaben zu machen bzw. öffentlich zu der Aussage zu stehen.

Gesetzentwurf zu autonomen Autos: Fahrer bleibt verantwortlich

Hamburg  – Auf der Autobahn die Hände vom Steuer nehmen, im Internet surfen oder lesen und entspannt am Zielort ankommen: So haben sich viele Autofahrer die nächste Stufe des autonomen Fahrens vorgestellt. Und so hat es auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in einem Interview mit der „Wirtschaftswoche“ versprochen: Übernehme das Fahrzeug in bestimmten Situationen die Kontrolle, dürfe der Fahrer sich vom Fahrgeschehen abwenden – wenn etwas passiert, haftet der Hersteller.

Wie AUTO BILD in der aktuellen Ausgabe 3/17 (EVT: 20.1.2017) berichtet, setzt das Verkehrsministerium dieses Versprechen im aktuellen Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, allerdings nicht um. Denn zu den zukünftigen Pflichten des Fahrers in selbstfahrenden Autos soll auch gehören, das Lenkrad zu übernehmen, wenn das Auto die Regeln im Straßenverkehr nicht einhält. Das bedeutet: Der Fahrer soll aufpassen, dass sein Auto beispielsweise nicht zu schnell fährt, die Vorfahrt beachtet und beim Spurwechsel den Blinker setzt.

Grundschüler/innen zeigen ihre Kinderrechte-Schule

buddY-Programm Kinderrechte an Grundschulen gestartet

Heute besuchten NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann, der Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, Christian Schneider und der Geschäftsführende Vorstand des buddY E.V., Roman R. Rüdiger, die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Sternstraße in Duisburg-Walsum. Die Grundschüler demonstrierten ihren Gästen, wie sie an ihrer Schule im Klassenrat und im Schülerparlament demokratisch mitgestalten können. Sie diskutierten mit ihren Gästen über tägliche Fragen wie Kränkungen und Verletzungen aber auch über Menschenwürde und die Achtung des Privatlebens in ihrem schulischen Alltag.

"Das buddY-Programm 'Kinderrechte für Grundschulen in NRW' unterstützt Schulen bei der demokratischen Gestaltung ihres Schullebens. Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Bundesländern, die das Programm in der Schule umsetzen. Damit wird demokratische Kultur für die Schülerinnen und Schüler im Kindesalter erfahrbar gemacht", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Mehr Patientensicherheit bei Operationen

WHO "Surgical Safety"-Checklist:

Tübingen/Regensburg/Baden Abbach - Medizinische Behandlungen und chirurgische Eingriffe sind in den letzten Jahren in Deutschland immer sicherer geworden. Vor dem Hintergrund von jährlich geschätzt weit über 600 Millionen ärztlichen Behandlungen in Deutschland liegt die Quote der Fehltherapien mit unter 3500 aber bei kaum messbaren 0,0006 Prozent. Schlüssel für diese ständige Qualitätsverbesserung bei den Therapien und auch der Risikominimierung bei chirurgischen Eingriffen ist unter anderem die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte "Surgical Safety"-Checkliste.

Ein wesentlicher Schlüssel zur Optimierung der Sicherheitskultur in deutschen Kliniken bei Operationen ist heute die von der WHO empfohlene, auf drei Säulen gestützte OP-Checkliste: Sie basiert auf einem permanenten Informationsaustausch zwischen allen am Eingriff beteiligten Operationsteam-Mitgliedern.

Online-Pranger fördern Steuerehrlichkeit – mit Nachteilen

Studie der Universität Hohenheim zur verbesserten Steuerehrlichkeit durch soziale Anreize wie Public Shaming / Sozialer Pranger effektiv – aber wohlfahrtsökonomisch fragwürdig

Steuerschulden sind nicht nur ärgerlich – sie können auch schwerwiegende Folgen haben wie die Staatsschuldenkrise seit 2010 in Griechenland beweist. Doch das Eintreiben fehlender Steuergelder ist teuer und aufwendig. Als kostengünstig und leicht umzusetzen präsentieren sich Alternativen wie das zum Beispiel in Slowenien geprobte „Public Shaming“: ein sozialer Pranger, der Steuerschuldner namentlich auflistet und von allen online eingesehen werden kann.

Der Pranger: Schon damals im Mittelalter ein Mittel, um Schimpf und Schande über einzelne Personen bis ganze Familien zu bringen. Und auch heute, im digitalen Zeitalter, kann die Methode des Public Shamings erfolgreich eingesetzt werden – zum Beispiel bei der Eintreibung von Steuergeldern.

Will die IHK Hochrhein-Bodensee unliebsame Kritiker loswerden?

Der Konstanzer Selbstständige Dennis Riehle erhebt Vorwürfe gegen die IHK Hochrhein-Bodensee. Nachdem der 30-Jährige die einseitige Haltung der „Industrie- und Handelskammer“ zur Bagatellgrenze für Steuerrückerstattung an Schweizer Kundinnen und Kunden mithilfe eines Leserbriefes im SÜDKURIER kritisiert hatte, erhielt er nun die Kündigung seiner Mitgliedschaft in der IHK. „Zwar fehlen in dem lieblosen Zweizeiler Verweise auf meine geäußerte Meinung. Es wäre aber schon ein überaus merkwürdiger Zufall, wenn hier kein Zusammenhang bestünde. Immerhin ist die zeitliche Nähe der beiden Ereignisse doch nicht zu leugnen“, so Riehle.

Die IHK begründet in ihrem Brief, dass die Mitgliedschaft auf Grundlage von § 2 Abs. 2 IHK-Gesetz beendet würde. Demnach hätten die aktuellen Steuerbescheinigungen ergeben, dass Riehle eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit ausübe. „Sie erfüllt offenbar nicht die Voraussetzungen für eine Zugehörigkeit bei der IHK.

Weitere Nachrichten


Offener Campus an den Konstanzer Hochschulen

Feb. 06, 2024
Studientage
Die Studientage der HTWG Konstanz und der Universität Konstanz finden in diesem Jahr vom 5. bis 7. März 2024 auf dem jeweiligen Campus statt. Vom 5. bis 7. März sind Studieninteressierte auf den…