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Schmuggel von Welpen aus Serbien
  • 28. März 2017

Schmuggel von Welpen aus Serbien

Von Patrick Gantenbein | Grenzwachtregion I / Basel

Schweizer Grenzwächter haben einen Schmuggel von Welpen aufgedeckt. Der Schmuggler wollte die jungen Chihuahuas von Serbien in die Schweiz bringen. Bei Laufenburg (AG) geriet er in eine Kontrolle des Grenzwachtkorps. Gegen den Lenker wurde ein Strafbescheid erstellt. Ferner wurden die kantonalen Veterinärbehörden eingeschaltet.

Laufenburg (AG): Vor wenigen Tagen ist einer Nachtpatrouille im Grenzgebiet bei Laufenburg ein Fahrzeug aufgefallen. Bei der Kontrolle wies sich der Lenker mit einer Schweizer Identitätskarte und der Beifahrer mit einem serbischen Reisepass aus.

Tiertransportbox im Auto

Anlässlich der Zollkontrolle des Fahrzeugs stiessen die Grenzwächter am Boden hinter dem Beifahrersitz auf eine Tiertransportbox. Darin befanden sich auf engem Raum vier Hundewelpen. Abklärungen ergaben, dass die zwei Männer zuvor von Deutschland kommend über die Landesgrenze bei Laufenburg in die Schweiz eingereist waren. Aufgrund der nicht getätigten Zollformalitäten bei der Einreise, wurden die Männer mit den jungen Chihuahuas zum Autobahnübergang Rheinfelden gebracht.

Veterinärdienst eingeschaltet

Weitere Abklärungen ergaben, dass die gechipten Welpen aus Serbien stammen. Die Männer konnten jedoch keinen Nachweis erbringen, dass die mitgeführten Tiere gegen Tollwut geimpft sind. Zwei Tiere sind gemäss den vorliegenden Unterlagen weniger als 56 Tage alt, was bedeutet, dass die Welpen zu früh vom Muttertier getrennt wurden. Aufgrund der nicht erfüllten Veterinärbedingungen informierte das Grenzwachtkorps den zuständigen kantonalen Veterinärdienst in Aarau. Dieser leitete die weiteren Massnahmen ein.

Strafbescheid für Schmuggel

Für den Schmuggel der Tiere erliess das Grenzwachtkorps einen Strafbescheid gegen den Lenker, einen in der Westschweiz lebenden 41-jährigen Schweizer. Er musste mehrere hundert Franken bezahlen, dazu kamen weitere hundert Franken Abgaben.

Hintergrundinformationen:
Nach Art. 22 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) ist eine Ein- und Durchfuhr von Welpen, die weniger als 56 Tage alt sind, ohne Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme verboten.
Welpen dürfen frühestens mit 56 Tagen von ihrer Mutter oder Amme getrennt werden. Werden die Welpen zu früh vom Muttertier getrennt, ist das Risiko für Erkrankungen und Fehlentwicklungen des Hundes stark erhöht. Serbien ist offiziell nicht frei von urbaner Tollwut und gilt deshalb als Risikoland gemäss Einteilung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Chihuahua ist die kleinste Hunderasse der Welt. Das Idealgewicht des Tiers liegt zwischen 1,5 bis 3 Kilogramm. Es gibt lang- und kurzhaarige Chihuahuas.


Ressort: Basel

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