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  • 06. März 2014

Erwerbsbiographie verbessern

Von KAB

KAB-Frauen fordern mehr Chancen

Mannheim/Rhein-Neckar - Der Diözesanfachbereich „Frauen“ der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) hat sich anlässlich des Weltfrauentages in Mannheim getroffen und auf verschiedene Problemstellungen in der Erwerbsarbeit bei Frauen hingewiesen.

Die Vorsitzende des Ausschusses Sonja Barth äußerte sich zu dem Stand der Diskussion während des Treffens:

Da viele der Möglichkeiten zur Verbesserung der Alterssicherung von Frauen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bereits genutzt bzw. teilweise ausgeschöpft sind, muss der Schlüssel also z.T. in der Erwerbstätigkeit der Frauen liegen. Die Frauenerwerbsquote muss weiter erhöht werden, besonders aber die existenzsichernde Erwerbstätigkeit in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit. Dazu gehören auch die entsprechenden Rahmenbedingungen wie Elterngeld und Kinderbetreuung. Und die Verdienste von Frauen müssen generell erhöht werden. Da wir wissen, dass unser Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht in seinen Grundzügen für die Nicht-Integration von Frauen im Arbeitsmarkt mit verantwortlich ist, müssen hier entscheidende Weichen neu gestellt werden.

  • Wir brauchen eine grundsätzliche Umsteuerung von der ehezentrierten auf eine individuelle soziale Sicherung, auch und gerade weil davon viele Frauen faktisch ausgeschlossen werden. Der Staat darf mit seinen Regelungen nicht länger das männlich orientierte Ernährermodell stützen.
  • Dazu gehört grundsätzlich auch, dass nicht länger bestimmte Partnerschaftsmodelle privilegiert werden (wie die Ehe) oder mit Sanktionen belegt werden (wie die eheähnliche Gemeinschaft). Was wir für die Zukunft brauchen, ist ein egalitärer Ansatz für Frauen und Männer als Zielvorstellung für unsere Gesellschaft.
  • In der Zuspitzung der rechtlichen Situation in Bezug auf Unterhaltspflichten zeigt sich außerdem, dass die propagierten Modelle nicht mehr wirklich tragfähig sind. Dennoch werden Frauen zunehmend wieder auf deren Einstandspflichten verwiesen. Die unterstellte Versorgung in der Familie darf deshalb nicht länger als Basis sozialer Sicherung betrachtet werden, und die Subsidiarität ist dementsprechend aufzuheben.
  • Folgerichtig für die gesetzliche Rente ist dabei die Abschaffung der Hinterbliebenenabsicherung, weil diese trotz hoher solidarischer Belastung für viele Beitragszahlende nur für die privilegierte Ehe gilt, und zwar insbesondere bei der Hausfrauen- bzw. „Einverdienst-Ehe“ Vorteile bringt, auch noch teilweise im modernisierten Ernährermodell.
  • Allerdings müssen vorher andere Weichen gestellt werden, damit eine Rücknahme der Hinterbliebenenabsicherung nicht einfach auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird.
  • Insbesondere erwarten wir einen wichtigen Impuls von einer Reform der Ehegattenbesteuerung und einer verbesserten Kinderbetreuung – denn beides ist mit hoher Anreizwirkung  für die Erwerbstätigkeit und eigenständige Existenzsicherung für Frauen versehen.
  • Auch die angrenzenden sozialen Versicherungen, insbesondere die Arbeitsmarktpolitik, müssen ihren Subsidiaritätsansatz verlassen. Wenn schon Gleichstellung der Geschlechter im Sozialgesetzbuch II ganz vorne angestellt wird, dann dürfen seine Regelungen nicht nur auf die Arbeitsverpflichtung ausgerichtet sein. Sie müssen auch wirkliche Integrationschancen für Frauen beinhalten.
  • Solange die gleichgestellte Absicherung für das Alter noch nicht verwirklicht ist, muss in der gesetzlichen Rente die Anrechnung der Kindererziehung einen Vorrang gegenüber den Absicherungselementen erhalten, die ausschließlich aus der Ehe abgeleitet werden.

Und zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge, die Frauen bisher nur höchst unzureichend zugänglich ist, ist es absolut notwendig, dass Frauen entsprechend ihrer guten Ausbildungen auch beruflich eingesetzt und diskriminierungsfrei bezahlt werden.  Junge Frauen müssen ermutigt werden, erwerbstätig zu bleiben, auch wenn sie Kinder haben. Es muss dafür gesorgt werden, dass der zunehmende Pflegebedarf in den Familien nicht dazu umgemünzt wird, dass wieder die Frauen dies allein zu leisten haben. Einen aktuellen Ansatz, wie der Verbleib im Arbeitsmarkt hier gesichert werden kann, ist derzeit beispielsweise das in der Planung befindliche Pflegezeitgesetz. Männer müssen motiviert werden, sich an Hausarbeit und Kindererziehung gleichberechtigt zu beteiligen. Hier erwarten wir einen wichtigen Beitrag von unserer Genderpolitik.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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