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Keine Empathie für Menschen in einer Lebenskrise
Scheidungskosten - zahlen bis auf den letzten Cent
  • 17. August 2017

Keine Empathie für Menschen in einer Lebenskrise

Von Josef Linsler | ISUV-Pressesprecher

Urteil des Bundesfianzhofs: drakonische Argumentation

Das Urteil trifft die Mittelschicht, die schon durch eine Scheidung oft massiv Statuseinbußen hinnehmen muss. Scheidung ist eine materielle und emotionale Angelegenheit. Das Gericht lässt nur materielle Aspekte gelten. Nicht berücksichtigt wird, dass Scheidungskosten notwendig sind, weil ein rechtlicher Rahmen vorgegeben ist: Anwaltszwang, Gerichtszwang. Dieses Urteil und die entsprechende gesetzliche Regelung beweist wenig Feingefühl.

Scheidungskosten sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.5.2017, VI R 9/16, veröffentlicht am 16.8. 2016 keine außergewöhnliche Belastung somit nicht mehr von der Steuer abziehbar. Grundlage für die Änderung der Rechtsprechung ist eine Regelung aus dem Jahre 2013. Danach können Prozesskosten grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. „Dieses Urteil mag rechtspositivistisch rechtens sein, die drakonische Argumentation des BFH beweist wenig Empathie für die besondere Situation von Menschen in der Trennungssituation“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Der BFH hat sich streng an den Buchstaben der Neuregelung gehalten, emotionale Aspekte wurden verdrängt: „Kosten für ein Scheidungsverfahren sind daher regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuerpflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstellt.“

Die Neuregelung aus dem Jahre 2013 war zwischen Bundestag und Bundesrat umstritten. Der Bundesrat wollte, dass die „unmittelbaren und unvermeidbaren Scheidungskosten“ von Betroffenen weiterhin steuerlich in Abzug gebracht werden können.

Scheidungskosten sind unvermeidbar, denn der Gesetzgeber schreibt einen rechtlichen Rahmen vor, der unvermeidbar kostenaufwendig ist. Für Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, entsprechend entstehen Anwaltskosten. Geschieden werden kann nur vor einem Familiengericht, entsprechend entstehen Gerichtskosten. „Diese Praxis wird von Betroffenen kritisiert. Sie sehen nicht ein, warum sie einen Anwalt brauchen, wenn sie sich einig sind“, stellt Linsler fest.

Der Verband kritisiert, das „gefühllose Knausern gegenüber Steuer zahlenden Bürger in einer Lebenskrise“. Das Urteil betrifft die Mittelschicht, bei ihnen wird rücksichtslos in einer schwierigen Situation „gespart“. Bürger mit geringerem Einkommen tangiert dieses Urteil nicht, sie erhalten Prozesskostenhilfe. „Dadurch stellen Sie sich in der Trennungs- und Scheidungssituation besser als Menschen aus der Mittelschicht, die ihre Scheidung mit Kredit finanzieren müssen“, kritisiert Linsler.

Erschwerend kommt gleichzeitig hinzu, Menschen werden nach der Trennung/Scheidung steuerlich „degradiert“. Ab jetzt werden sie wie Ledige besteuert, auch wenn sie Kinder haben. „Für jeden und alles wird ständig Solidarität gefordert, umgekehrt wird Solidarität mit Menschen in der psychisch und materiell extrem belasteten Trennungs- und Scheidungssituation systematisch drakonisch ausgeschlossen. Rundum keine Empathie für Menschen in einer Lebenskrise“, hebt Linsler hervor.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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