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Trennung - Scheidung - Wechselmodell
Eltern - Kinder
  • 14. Februar 2019

Trennung - Scheidung - Wechselmodell

Von ISUV-Bundesgeschäftsstelle

Am 13. Februar fand im Rechtsausschuss eine Sachverständigen-Anhörung zum Thema „Wechselmodell“ statt. Auch ISUV war vertreten durch den Pressesprecher Josef Linsler. Grundlage der Anhörung waren ein Antrag der FDP-Fraktion, der sich für das „Wechselmodell als Regelfall“ aussprach und ein gegenteiliger Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Von pädagogischer Aufbruchsstimmung, von der Maxime das Wechselmodell wagen, weil es den Kindern guttut, war nichts zu spüren.

Die große Mehrheit der Sachverständigen orientiert sich am Status quo. Mehrheitlich sprachen sie sich gegen eine Einführung des Wechselmodells als Regelfall aus. Man wolle den Eltern die Freiheit lassen, das Modell zu wählen das für ihre Situation am günstigsten ist. Schon heute können Eltern wählen, ob sie ein Wechselmodell praktizieren möchten. Übereinstimmung bestand darin, dass ein von beiden Eltern getragenes Wechselmodell dem Kindeswohl dient.

Gegenwärtig praktizieren 9 Prozent der Trennungseltern ein Wechselmodell. Tatsache ist auch, dass erheblich mehr Eltern trotz Trennung und Scheidung gemeinsam betreuen wollten, jedoch ein Elternteil - oft die Mutter - sich dem verweigert. Väter fühlen sich diskriminiert und reagieren entsprechend heftig.

Die Heftigkeit der Debatte liegt auch darin begründet, dass das deutsche Familienrecht von Verhältnissen ausgeht, die so rigoros nur noch selten in der sozialen Wirklichkeit anzutreffen sind: Einer betreut, der andere bezahlt, der eine bestimmt de facto über die Kinder, dem anderen wird Umgang gewährt.

Diese Struktur hat weitreichende Auswirkungen. Wer die Kinder hat, hat Anspruch auf Unterhalt für sie und für sich selbst, bleibt in der Wohnung - kann Ansprüche stellen, die der andere Elternteil zu befriedigen hat. „In keiner anderen Rechtsordnung wird derart strikt zwischen Betreuung und Unterhalt getrennt. Vielmehr haben in anderen Rechtsordnungen beide Elternteile die Pflicht für Unterhalt und Betreuung zu sorgen. Von dieser Grundstruktur geht das Wechselmodell aus“, hebt Linsler hervor.

Unabhängig davon, ob sich die Eltern für oder gegen ein Wechselmodell entscheiden, es besteht Reformbedarf im Familienrecht. Das hat mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu tun. Die innerfamiliäre Arbeitsteilung hat sich in den letzten 30 Jahren stark verändert: Männer nehmen immer mehr Aufgaben der Betreuung auch kleiner Kinder wahr, die Berufstätigkeit von Frauen ist stetig angestiegen und wird weiter steigen, weil ein Einkommen sehr oft schon nicht mehr während der Ehezeit ausreicht. Dies gilt dann umso mehr nach der Trennung. Diese schon in der Ehe gelebte Struktur kann in einem Wechselmodell fortgeführt werden, weil sich dann beide Elternteile die Betreuung teilen, was wiederum für die Berufstätigkeit einen erweiterten zeitlichen Rahmen schafft.

Der zunehmende Trend von Eltern bei Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, macht in drei zentralen rechtlichen Bereichen gesetzliche Anpassungen notwendig: im Recht der elterlichen Sorge und des Umgangs, im Unterhaltsrecht und im öffentlichen Recht – Steuerrecht, Sozialleistungsrecht und Melderecht. – siehe hierzu die Anlage

Die Agenda – so Linsler - ist eine Aufforderung zum Handeln, zur Reform. „Bitte keine weiteren „Studien“, „Umfragen“, die quasi dem Stillstand Vorschub leisten. Wir empfehlen den heilsamen Blick über die Grenzen, verbunden mit der Frage: Wie machen das die Anderen und warum funktioniert das da? Es überzeugt nicht, wenn immer wieder gesagt wird, in Belgien, in Schweden ist alles anders. In westlichen Ländern sind die Lebensverhältnisse sehr ähnlich“, betont Linsler.

Der Verband fordert: Die Agenda sollte schrittweise abgearbeitet werden, so dass sich „gemeinsam Betreuen“ etablieren kann, denn Kinder brauchen gerade nach Trennung und Scheidung beide Eltern. ISUV möchte, dass der Gesetzgeber gemeinsame Elternschaft also die gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung – fördert. „Gefördert werden sollten konsensuale Lösungen der Betroffenen, lösungsorientiertes Vermitteln statt Beurteilen und Urteilen.“ (Linsler)

Seit 12 Jahren setzt sich der Verband mit dem Wechselmodell auseinander. Seit 2010 ist es Verbandsziel und steht im Grundsatzprogramm:


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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