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  • 19. November 2015

Kampf gegen internationale Steuergestaltungen

Von DIHK Brüssel

nicht auf Kosten deutscher Unternehmen führen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Vorschläge zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) vorgelegt. Sie will damit verhindern, dass Unternehmen Gewinne verkürzen oder verlagern, um weniger Steuern zu zahlen. Nach Auffassung der OECD soll damit mehr Fairness im internationalen Wettbewerb der Unternehmen erreicht sowie größere Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Die Staats- und Regierungschefs der 20 stärksten Wirtschaftsnationen haben sich auf dem G20-Gipfel am 15./16. November 2015 politisch dazu verpflichtet, die Vorschläge in nationales Recht umzusetzen.

15 Aktionspläne mit weitreichenden Maßnahmen, …

Insgesamt hat die OECD 15 Berichte von jeweils bis zu 100 Seiten mit Maßnahmen verabschiedet. Als übergeordnetes Leitprinzip soll die Besteuerung dort erfolgen, wo die unternehmerische Aktivität erbracht wird und damit die Wertschöpfung entsteht – eine Aufgabe, die mit zunehmender Digitalisierung der Wirtschaft schwieriger wird. Unter anderem geht es um die sachgerechte Definition von Betriebsstätten, um die Eindämmung von Gewinnverlagerungen durch Zinszahlungen zwischen einzelnen Gesellschaften eines Konzerns sowie um Verbesserungen bei der Vergütung konzerninterner Leistungen. Ziel sind zudem ausgewogene Regelungen zur Hinzurechnung von Gewinnen zu den Einkünften von Gesellschaftern und Doppelbesteuerungsabkommen, die die Entstehung unversteuerter Gewinne wirksam verhindern. Außerdem schlägt die OECD vor, den Informationsaustausch bei verbindlichen Auskünften zwischen Steuerverwaltungen verschiedener Staaten zu verstärken.

... aber erreichen sie ihr Ziel – und zu welchem Preis?

Kern des Problems ist, dass dieselben Staaten, die nun den Steuerwettbewerb begrenzen wollen, ihn zuvor durch eigene Anreize für die Ansiedlung von Unternehmen befördert haben. Beispielsweise haben manche von ihnen – Großbritannien und Niederlande – auf sämtliche Erträge aus der Verwertung von Patenten und Lizenzen niedrigere Steuersätze als den Regelsteuersatz gewährt und damit den Wettbewerb verzerrt. Selbst wenn sie sich nun dazu entscheiden, den Steuerwettbewerb zu begrenzen, ist dafür kein Maßnahmenkatalog von mehreren Hundert Seiten notwendig. Besser wäre eine gezielte Regulierung: So könnten Sondersteuersätze für Gewinne aus Patenten und Lizenzen auf Fälle beschränkt werden, in denen im Land selber geforscht worden ist.

Nicht über das Ziel hinaus schießen

Es ist völlig offen, wie stringent die Maßnahmen in den beteiligten Staaten umgesetzt werden. Insbesondere die USA lassen wenig Bereitschaft erkennen, ihre Unternehmen mit zusätzlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten zu belasten. Vor allem die länderspezifische Berichtspflicht (Country-by-Country-Reporting), die dem Informationsaustausch vorangeht, schafft einen erheblichen Mehraufwand, da die Daten nicht auf Knopfdruck zur Verfügung stehen. Im Ergebnis führt ein noch bürokratischeres und strengeres deutsches (Außen-) Steuerrecht wohl nicht zu den erhofften höheren Einnahmen. Denn schon jetzt knüpft es ein dichtes Netz, das Gewinne ausreichend besteuert. Keinesfalls darf eine „gut gemeinte“ Initiative am Ende hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb schwächen. Dann würden hierzulande die Steuereinnahmen sogar sinken.

nicht auf Kosten deutscher Unternehmen führen

Ressort: Wirtschaft

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