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  • 16. November 2016

So funktioniert Steuervereinfachung!

Von Hildegard Filz | Bund der Steuerzahler

Neue BdSt-Broschüre mit 60 konkreten Vereinfachungsvorschlägen

Ist das Steuerrecht noch aktuell? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht hier großen Nachholbedarf und fordert verständliche und moderne Steuergesetze! Dazu hat der Verband eine Broschüre mit 60 konkreten Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. Ob 50 Jahre alte Beträge oder Vorschriften, die keinen Anwendungsbereich mehr haben: Wir decken die Baustellen im Gesetz auf.

Im Einzelnen schlägt der Verband vor, dass Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig angepasst und veraltete Vorschriften gestrichen werden. Teilweise gelten Beträge seit Jahrzehnten: So hat sich der Werbungskosten-Pauschbetrag für Senioren seit dem Jahr 1954 nicht mehr erhöht. Dies hat zur Folge, dass viele Senioren Belege sammeln und die Kosten einzeln nachweisen müssen. Nicht mehr aktuell ist auch der Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter. Kleine Anschaffungen für den Beruf oder den Betrieb können Steuerzahler sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben. Dafür gilt seit einem halben Jahrhundert ein Wert von 410 Euro/800 DM pro Gegenstand.

Zudem wollen wir, dass Bürger das Gesetz und ihren Steuerbescheid verstehen. Komplizierte Rechtsbegriffe sollten durch einfache Formulierungen ersetzt werden. Anhand von Beispielen zeigt der BdSt auch hier, wie es besser geht: Statt „Vorläufige Steuerfestsetzung“ auf den Bescheid zu schreiben, könnte das Finanzamt den Bürgern mitteilen, dass der Bescheid in diesem Punkt später noch geändert werden kann. So können gegebenenfalls unnötige Einspruchsverfahren vermieden werden.


Ressort: Wirtschaft

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