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Bundesrat hat Bedenken gegen DWD-Gesetz
aldorado / Shutterstock.com
  • 16. März 2017

Bundesrat hat Bedenken gegen DWD-Gesetz

Von Super User

Nachbesserungen und Präzisierung nötig – Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Erfolg für private Wetterdienste und Unternehmen der digitalen Wirtschaft: Der Bundesrat folgt den Bedenken des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem umstrittenen Gesetzesentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst“, auch DWD-Gesetz genannt. Der Bundesrat beanstandet insbesondere unpräzise Angaben zur entgeltfreien Abgabe von digitalen Wetterdaten (Open Data) und weist auf bedenkliche Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht hin.

Das DWD-Gesetz wurde am 10. März 2017 im Bundesrat beraten. Es stammt aus dem Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur des Ministers Alexander Dobrindt (CSU). Das neue Gesetz würde dem Deutschen Wetterdienst (DWD) im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage erlauben, alle erdenklichen Wetter-Dienstleistungen für den Endverbraucher rein steuerfinanziert und entgeltfrei auf dem Markt anzubieten. Der Verband Deutscher Wetterdienstleister (VDW) sieht dadurch den fairen Wettbewerb behindert und die Existenzgrundlage sowie zahlreiche Arbeitsplätze in der Digitalwirtschaft insgesamt bedroht.

Bundesrat sieht Behinderung privatwirtschaftlicher Anbieter

Mängel und Ungenauigkeiten im DWD-Gesetz, die der VDW seit längerem kritisiert, hat der Bundesrat nun ebenfalls beanstandet. Der VDW sieht sich daher in seiner Position bestätigt. Der Bundesrat bittet in seinem Beschluss vom 10. März darum, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. So sei zu präzisieren, welche Daten der DWD mit welcher zeitlichen Verzögerung über das Geoportal entgeltfrei bereitzustellen habe.

Darüber hinaus bittet der Bundesrat darum, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu prüfen. Die Ländervertretung äußert gegenüber der „faktischen Ermächtigung“ des DWD zur entgeltfreien Bereitstellung jeglicher Dienstleistung erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken und stellt fest: „Die unentgeltliche Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter dar.“

Gründliche Prüfung der Gesetzesnovelle gefordert

Der Bitte des Bundesrates, die Gesetzesnovelle gründlich zu prüfen schließt sich der VDW in vollem Umfang an. „Ein erster Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Dennis Schulze, Vorstandssprecher des VDW und Geschäftsführer der MeteoGroup Deutschland GmbH den  Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2017. „Wir wünschen uns, dass der Gesetzgeber der Bitte des Bundesrates folgt und das Gesetz überarbeitet. Durch präzise Vorgaben muss sichergestellt werden, dass der Gesetzestext die Intentionen von Open Data und Digitaler Agenda tatsächlich umsetzt und nicht, wie im bisherigen Entwurf, diese Ziele auf den Kopf stellt.“

Auch Christoph Kreuzer, Geschäftsführer von wetter.com, sieht beim Anbieten von Wetter-Dienstleistungen die Notwendigkeit klar definierter Grenzen zwischen der Behörde DWD und privaten Unternehmen: „Alles, was mit Unwettern zu tun hat, kann der DWD entgeltfrei erbringen. Die Grenze entgeltfreier Wetter-Dienstleistungen des steuerfinanzierten DWD ist aber dort zu ziehen, wo Unwetter aufhören und das ganz normale Wetter anfängt.“


Ressort: Wirtschaft

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