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das Sturmtief "Burglind" hat am 3. Januar zu Millionenschäden geführt.
Schaden am Haus?
  • 05. Januar 2018

das Sturmtief "Burglind" hat am 3. Januar zu Millionenschäden geführt.

Von Sylvia Knittel | SparkassenVersicherung

Der erste Sturm des neuen Jahres zog am Mittwoch mit Windgeschwindigkeiten von über 150 km/h über Deutschland hinweg. Die SV SparkassenVersicherung (SV) rechnet aktuell in ihrem Geschäftsgebiet mit mehreren tausend Schäden und einem Schadenvolumen in zweistelliger Millionenhöhe.

Vor allem in Baden hat das Sturmtief "Burglind" gewütet. "Mit dem Sturm ist aber noch nicht alles ausgestanden", sagt Dr. Klaus Zehner, Vorstand Schaden/Unfall der SV, "denn die starken Regenfälle hinter der Sturmfront können lokale Überschwemmungen mit sich bringen und Häuser mit offenen Dächern beschädigen." Die SV Schadenregulierer sind bereits aktiv.

Nach dem Unwetter – Schaden an Haus, Hausrat oder Auto?

Haben Sturm, Hagel oder Starkregen Schäden am eigenen Hab und Gut angerichtet, melden Sie bitte Ihren Schaden unverzüglich. Die Telefonnummer sowie ein Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.sparkassenversicherung.de/content/privatkunden/service/kontakt/

Ansprechpartner sind außerdem die Geschäftsstellen der SV und alle Geschäftsstellen der Sparkassen.

Um die Schadenregulierung so einfach und schnell wie möglich durchführen zu können, rät die SV den Kunden, die Schäden zu fotografieren. Erste Maßnahmen, die den Schaden mindern, wie zum Beispiel das Leerpumpen und Trocknen der vom Wasser beschädigten Räume, sollten umgehend veranlasst werden. Die hierfür erforderlichen Kosten werden grundsätzlich vom Versicherer im vertraglichen Rahmen übernommen. Zudem ist eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände erforderlich.

Was ist versichert? Schäden an Haus und Hausrat

Klassische Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken Schäden ab, die durch Sturm und Hagel entstehen. Allerdings nur, wenn das Sturmrisiko mitversichert ist, was bei den meisten Policen der Fall ist. Ein Blick vor allem in ältere Versicherungsbedingungen schadet jedoch nicht. Denn nicht jede Police bietet diesen Schutz. Grundsätzlich gilt: Sturm herrscht ab Windstärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.

Eine Gebäudeversicherung sichert Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine sowie Masten ab. Die Versicherung zahlt auch bei abgedeckten Dächern, eingedrückten Fensterscheiben sowie Schäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, benötigen Häuslebauer eine Bau-leistungsversicherung.

Verwüsten Sturm und Hagel die Wohnungseinrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Diese kommt auch für Folgeschäden auf, wenn beispielsweise das Dach abgedeckt und die Wohnungseinrichtung beschädigt wurde.

Schäden an Gebäuden und am Hausrat, die durch Überschwemmungen entstehen, werden als Elementarschäden bezeichnet. Dafür benötigen Immobilienbesitzer eine extra Elementarschadenversicherung, die mit der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.

Falls der Blitz direkt in Gebäude oder Einrichtungsgegenstände einschlägt, übernimmt in der Regel die Wohngebäude- oder Hausratversicherung den Schaden. Schäden an Elektroinstallationen und -geräten durch blitzbedingte Überspannung sind meist ebenfalls über die Wohngebäude- oder Hausrat-Police versichert.

Was ist versichert? Schäden an Fahrzeugen

Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden an Auto und Motorrad deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Die Teilkasko zahlt bei Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels entstehen. Häufig geschieht dies durch umher fliegende Gegenstände wie Ziegel, Dachpfannen oder Äste. Reine Sturm- und Hagelschäden werden immer über die Teilkaskoversicherung reguliert. Das hat den Vorteil, dass Vollkaskoversicherte nicht hochgestuft werden. Selbstbeteiligungen werden angerechnet.

Wenn das Auto während der Fahrt durch eine Sturmböe von der Straße abkommt, ist dies ein Vollkaskoschaden. In diesem Fall wird der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten belastet.

Der Versicherer übernimmt bei Sturm-, Hagel und Überschwemmungsschäden die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs, sofern kein Totalschaden eingetreten ist. Bei einem Totalschaden ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Zur Ermittlung des vorhandenen Restwerts des beschädigten Autos sind unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich.


Ressort: Wirtschaft

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