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Endlich! AV-Beitrag sinkt auf 2,5 Prozent
Steuern und Abgaben!
  • 29. August 2018

Endlich! AV-Beitrag sinkt auf 2,5 Prozent

Von Super User

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung (AV) sinkt stärker als ursprünglich von der Politik gewollt – von 3 auf 2,5 Prozent! Im Koalitionsvertrag von Union und SPD waren nur 2,7 Prozent fixiert worden. Für diese deutlichere Entlastung der Bürger hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit Nachdruck gekämpft – als erster Verband hatten wir eine Senkung um 0,5 Prozentpunkte bereits zum Jahreswechsel 2016/2017 gefordert. „Endlich beschließt die Regierung einen spürbaren Schritt hin zur Entlastung. Das ist sie den Bürgern schuldig, schließlich steigen die Überschüsse der Arbeitslosenversicherung seit Jahren“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Erneut hat es sich gelohnt, dicke Bretter zu bohren! In diesem Sinne fordert der Bund der Steuerzahler weiterhin die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis Ende 2019. Die Rahmenbedingungen dafür könnten nicht besser sein: Deutschland hat in der ersten Jahreshälfte 2018 einen historischen Überschuss von fast 50 Milliarden Euro erzielt. „Niemand kann mehr behaupten, dass es keinen Spielraum für Entlastungen bei Steuern und Abgaben gibt“, macht BdSt-Präsident Holznagel klar. „Jetzt muss die Politik den Einstieg in den Soli-Ausstieg anpacken – ein Soli-Aus für alle Bürger und Betriebe kann der Bundestag sofort und ohne Zustimmung des Bundesrats beschließen.“


Ressort: Wirtschaft

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