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IHK fordert Anpassung nach dem Vorbild des Saarlandes
Handel
  • 20. April 2020

IHK fordert Anpassung nach dem Vorbild des Saarlandes

Von Heike Wagner | IHK Hochrhein-Bodensee

Reopening: Lob für schnelle Reaktion, Kritik an der 800 Quadratmeter-Begrenzung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg haben ihre gemeinsame Richtlinie zu Öffnungen im stationären Einzelhandel veröffentlicht.

In einem ersten Schritt wird ab dem 20. April - zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – die Wiedereröffnung von Ladengeschäften mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern wieder erlaubt. Für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen und auch für alle schon bislang geöffneten Geschäfte gilt die Flächenbegrenzung nicht. Hygienevorgaben und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Die zuletzt erweiterten Sonntagsöffnungen werden wieder aufgehoben. Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen bleiben geschlossen. Den drei Erstgenannten ist allerdings der Außer-Haus-Verkauf gestattet.

Die IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt diese Maßnahmen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. „Es ist zur Stabilisierung von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft notwendig, dass wir keinen Tag versäumen, an dem die erfolgreiche Eindämmung der Pandemie es erlaubt, zur Normalität zurückzukehren“, sagt Claudius Marx, Chef der Industrie- und Handelskammer.

Unzufrieden ist Marx dagegen mit der Beschränkung auf maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. „Dieses quantitative Kriterium halten wir für ausgesprochen unglücklich gewählt. In rechtlichen Kategorien gesprochen fehlt ihm fast alles, was von einer belastenden Regelung verlangt werden muss – die Eignung, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit“, ist Marx überzeugt. In den überwiegend kleinen und mittleren Städten der Region sei gar kein übermäßiger Publikumsverkehr zu befürchten, wenn ein oder zwei Modehäuser die Flächengrenze überschritten – erst recht nicht, wenn infolge der Grenzschließungen nahezu die Hälfte der Kundschaft ausbleibe. An der Erforderlichkeit bestünden erhebliche Zweifel, weil sich ein milderes Mittel aufdränge – die Abtrennung eines Teiles der überschießenden Verkaufsfläche, wie dies etwa im Saarland erlaubt werde. Und schließlich sei es unangemessen, einzelne Einzelhändler mit einem Totalverbot zu belasten, um den Publikumsverkehr in allen anderen Geschäften einzudämmen. „Die Händler mit großen Verkaufsflächen haben zurecht das Gefühl, dass hier eine Regelung getroffen wurde, die sie ohne Not unangemessen belastet, auch gegenüber Shopping-Malls, die in ihrer Gesamtheit viele Kunden anziehen, in der Beurteilung aber zurecht mit den einzelnen Geschäften betrachtet werden.“

Marx appelliert an die Landesregierung, ihre Richtlinien an dieser Stelle anzupassen und verweist auf die Regelung im Saarland. Dort dürfen ab Montag auch große Geschäfte wieder öffnen, sofern sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. Es müsse nur sichergestellt werden, dass der Verkaufsbereich physisch und optisch von der Restfläche abgetrennt sei.

„Auch unsere Einzelhändler sind bereit und in der Lage, eine Regelung wie die im Saarland umzusetzen. Sie haben bereits den Lockdown genutzt, um für ihre Geschäfte Sicherheitskonzepte zu erarbeiten, damit bei einer Wiedereröffnung die Einhaltung der Hygienestandards zum Schutz von Personal und Kundschaft jederzeit und umfassend gewährleistet ist“, so Marx.

Das Gebot der Stunde sei die Nutzung aller Spielräume, die der vorrangige Schutz der Gesundheit der Menschen zulasse. Und das bedeute auch, bald die Hoteliers und Gastronomen in den Blick zu nehmen, die bis heute am meisten litten.


Ressort: Wirtschaft

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