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  • 13. Januar 2017

Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags

Von Norbert Moosmann

LESERBRIEF

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit seiner Pressemitteilung vom 9. Januar 2017 seine Entscheidung veröffentlicht, dass mein Wiederaufnahmeantrag „gescheitert“ ist. Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Landgerichts Freiburg sah man die formalen Voraussetzungen als gegeben an. Damit war eine wichtige Hürde der Wiederaufnahme genommen. Allerdings wurden sämtliche Beweise beiseite gewischt und damit der Antrag als „unzulässig“ deklariert.

In der Pressemitteilung wird von einer „anonymen Zeugenaussage, wonach der „Anschlag“ von einem Dritten ausgeführt worden sein soll“ gesprochen. Hierzu stelle ich fest: Es gibt keine anonyme Zeugenaussage. Es gibt eine Zeugenaussage, die uns von einem Rechtsanwalt erreicht hat, die einen Tatablauf und Hintergründe zur Täterschaft schildert. Der Anwalt, der dem Gericht namentlich bekannt ist, teilt mit, dass er sich von der „Ernsthaftigkeit und Wahrhaftigkeit“ des Anliegens überzeugt hat. Es wäre originäre Aufgabe im Sinne der Wahrheitsfindung des Gerichts dieser Spur nachzugehen. Wir haben entsprechende Anträge gestellt, den Anwalt als Zeugen zu laden; ggf. auf seine Mandantin / seinen Mandanten einzuwirken, weitere Angaben zu machen bzw. öffentlich zu der Aussage zu stehen.

Die Aussage, dass die „Möglichkeit der Ausführung durch einen Dritten im landgerichtlichen Urteil ausgeschlossen worden war“ belegt nicht nur, dass das OLG eine verbotene „Beweisantizipation“ vorgenommen hat, sondern ist – nicht nur aufgrund der vorgenannten Zeugenaussage – in der Sache falsch. Entgegen den Ausführungen des OLG belegen weder die Videoaufzeichnung (Es ist bedauerlicherweise nichts zu erkennen.) noch die Mobilfunkdaten, dass mein Partner in Rickenbach gewesen ist. Fakt ist vielmehr, dass sein Mobiltelefon nicht in der Funkzelle des Rathauses Rickenbach eingebucht war. Weiterhin ist leider festzustellen, dass das OLG weitere von uns namentlich benannte Zeugen ignoriert hat. So auch eine Bürgerin, die namentlich bekannt und benannt ist, die sich bereits vor der Verhandlung beim Landgericht Waldshut im Jahr 2012 gemeldet hat, sachdienliche Angaben machen wollte und deren Aussage als „nicht relevant“ abgewiesen wurde. Falls damals eine Entlastungszeugin vorenthalten wurde, wäre dies nicht nur ein Skandal, sondern heute dringend nachzuholen.

Komplett ignoriert wird, dass durch Gutachten belegt ist, dass das durch den Anschlag bei mir verursachte und von verschiedensten Ärzten diagnostizierte Krankheitsbild nicht durch ein Vortäuschen oder Simulieren verursacht werden kann, sondern auf tatsächlichem Erleben gründen muss.

Abschließend ist festzustellen: Die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags beweist weder, meine / unsere Täterschaft, noch die Richtigkeit des Urteils des Landgerichts, das allein auf der „subjektiven Gewissheit der Strafkammer“ gründet, ohne dass auch nur ein valider Beweis vorhanden ist. Bezeichnenderweise konnte auch kein Motiv festgesellt werden. Die Ablehnung beweist lediglich wie schwer, bis nahezu unmöglich, es in unserem deutschen Justizsystem ist, ein einmal gefälltes Urteil – und sei es noch so falsch – zu korrigieren. Die Wahrheit kann nur durch die Erneuerung der Hauptverhandlung ans Licht kommen, auf dessen Ziel ich weiter hinarbeiten werde.<p>

Norbert Moosmann
Belchenstr. 5 a
79189 Bad Krozingen


Ressort: Politik

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