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Aus für den Soli: Diese Botschaft wollen wir endlich hören!
Der Soli - Gift für den Geldbeutel
  • 22. Juni 2017

Aus für den Soli: Diese Botschaft wollen wir endlich hören!

Von Hildegard Filz | Bund der Steuerzahler

Seit Jahren fordert der BdSt von der Politik die Soli-Abschaffung für alle

Er ist weder zeit- noch verfassungsgemäß: Der Solidaritätszuschlag hat ausgedient! Spätestens Ende 2019 muss Schluss sein, wenn die Finanzhilfen für den „Aufbau Ost“ ohnehin auslaufen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Politik daher nachdrücklich auf, sich jetzt ohne Wenn und Aber zum schnellen Soli-Ende zu bekennen! Der Zuschlag muss für alle Steuerzahler – egal, wie viel sie verdienen – und auch für Unternehmen abgeschafft werden.

Die Politik hatte die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verknüpft: Da dieser Solidarpakt in gut zwei Jahren endet, darf dann auch der Soli nicht mehr erhoben werden. „Das Soli-Ende ist kein Wahlkampfgeschenk, sondern nur die Einlösung eines alten Versprechens“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Es ist wichtig, dass die SPD in ihrem Steuerkonzept deutliche Worte zur Soli-Abschaffung findet. Damit hat sich unsere Arbeit schon ausgezahlt. Aber die Partei muss mehr Mut beweisen und den Soli für alle Steuerzahler abschaffen – und zwar sofort. Jetzt ist die Union in der Pflicht, ihr Konzept zu überdenken. Der aktuelle CDU-Plan, den Solidaritätszuschlag von 2020 bis 2030 abzuschmelzen, ist auch angesichts der gigantischen Steuereinnahmen indiskutabel. Die Bürger und Betriebe erwarten klare Absichten in der Soli-Politik!“

Die Soli-Musterklage des BdSt

Der Bund der Steuerzahler macht schon seit Jahren gegen die Ergänzungsabgabe mobil: Weil der Soli auch rechtlich auf tönernen Füßen steht, unterstützt der Verband schon seit dem Jahr 2008 die Klage eines Steuerzahlers aus Niedersachsen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 2 BvL 6/14). In der Musterklage greift der BdSt verschiedene Argumente auf: Zum Beispiel darf eine Ergänzungsabgabe nur zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen erhoben werden. Seit Jahren verzeichnet der Bund jedoch steigende Steuereinnahmen, weshalb diese Zusatzabgabe längst nicht mehr gerechtfertigt ist.

Zum Hintergrund

Das SPD-Steuerkonzept sieht vor, den Soli künftig erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 52.000 Euro zu erheben. Bei darüber liegenden Einkommen soll der Zuschlag stufenweise abgebaut werden. Damit müssten vor allem Unternehmen den Zuschlag nach wie vor zahlen, die über die Einkommen- und Körperschaftsteuer weiterhin zur Kasse gebeten werden. CDU und CSU wollen den Soli über das Jahr 2020 hinaus fortführen – die CDU will ihn bis 2030 abschmelzen, die CSU bis 2025.

    Unseren „Wahlprüfstein“ zum Solidaritätszuschlag sowie unser Informationsmaterial „Das 1 x 1 des Solidaritätszuschlags“ können Interessierte über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Unsere Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 / 883 83 88


Ressort: Politik

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