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Covid-19-Gesetz: Der Wolf hat einen dickeren Schafspelz bekommen
Vieren oder nicht Vieren! ©Gerald Kaufmann
  • 13. August 2020

Covid-19-Gesetz: Der Wolf hat einen dickeren Schafspelz bekommen

Von Christoph Pfluger | Freunde der Verfassung

Bern - Nach breiter Kritik hat der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Verlängerung seiner notrechtlichen Kompetenzen entschärft. Aber das Covid-19-Gesetz bleibt unnötig, und die Beschneidung der Volksrechte durch die Dringlichkeit ist ein Affront gegen den Souverän. Die «Freunde der Verfassung» werden dagegen das Referendum ergreifen.

Der heute veröffentlichte Gesetzesentwurf versteht sich als Sammelgefäss für die rechtlichen Grundlagen, damit der Bundesrat die Notverordnungen zur Bekämpfung der Pandemie fortführen kann. Der am 19. Juni in die Vernehmlassung geschickte Entwurf stiess auf breite Kritik. Mit Ausnahme von CVP und EVP lehnten die Parteien die Vorlage ab oder verlangten weitgehende Änderungen (Ergebnis der Vernehmlassung). Überdurchschnittlich viele Privatpersonen äusserten sich ebenfalls sehr kritisch.

Der Bundesrat hat seinen Entwurf in der Folge entschärft, die Leistungen zugunsten des Kulturbetriebs und der Arbeitslosenversicherung erweitert und die Geltungsdauer um ein Jahr auf Ende 2021 verkürzt. Die besonders kritisierten «Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung der durch das Coronavirus verursachten Krankheiten» wurden aus dem Gesetz gestrichen.

Gemäss seiner Botschaft erlaubt das Covid-19-Gesetz dem Bundesrat trotzdem, «all jene Massnahmen fortzuführen, die er gestützt auf Artikel 7 EpG getroffen hat, für die ihm aber eine gesetzliche Ermächtigung vom Zeitpunkt an fehlt, in dem er epidemienrechtlich die ausserordentliche Lage für beendet erklärt hat und zur besonderen Lage zurückkehrt ist.» Konkret: Eingriffe in die Versammlungs- und Gewerbefreiheit, Vorschriften wie Maskenpflicht und Quarantäne oder die Einführung eines Impfobligatoriums für «gefährdete Bevölkerungsgruppen» werden in Zukunft nicht mehr mit Notverordnungen erlassen, sondern aufgrund von Art. 6 des bestehenden Epidemiengesetzes weitergeführt.

Pikant ist der Kommentar des Bundesrates an die Adresse der zahlreichen Privatpersonen, die sich in der Vernehmlassung vehement gegen einen Impfzwang aussprachen, weil im erläuternden Bericht zum ersten Entwurf die Möglichkeit eines Impfobligatoriums erwähnt wurde. «Ein Impfobligatorium bedeutet nicht das Gleiche wie ein Impfzwang. Weder besteht eine gesetzliche Grundlage, gestützt auf die jemand unter Zwang geimpft werden könnte, noch ist eine solche im Covid-19-Gesetz oder in einem anderen Erlass vorgesehen.» (S. 19) Der Unterschied zwischen Zwang und Obligatorium ist subtil. Die «Freunde der Verfassung» wenden sich schon jetzt in aller Form gegen die Möglichkeit, Grundrechte wie Versammlungs-, Gewerbe- oder Bewegungsfreiheit von einem Impfobligatorium abhängig zu machen.

Stossend sind im entschärften Covid-19-Gesetz die vorgesehenen «Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel» (namentlich Impfstoffe) und die unnötige Dringlichkeit, welche die Mitsprache des Souveräns beträchtlich einschränkt. Ein Referendum hätte keine aufschiebende Wirkung, eine Abstimmung fände erst später statt.

Dafür gibt es keine stichhaltige Begründung. Der Bundesrat kann die Pandemie, so weit sie überhaupt noch besteht, ohne weiteres mit dem bestehenden Epidemiengesetz bekämpfen oder allenfalls neue Notverordnungen erlassen. Die Substanz des Gesetzes befasst sich ohnehin mit der Versorgung mit Gesundheitsgütern, mit Arbeitnehmerschutz, Massnahmen im Ausländerbereich, in der Kultur, den Medien und der Arbeitslosenversicherung, die vom Parlament wie in ähnlichen Fällen mit Bundesbeschlüssen geregelt werden können. Immerhin hält der Bundesrat auf Seite 10 seiner Botschaft fest: «Die verfassungsrechtliche Voraussetzung der zeitlichen Dringlichkeit ist nach Meinung des Bundesrates nur noch in Ausnahmefällen erfüllt, weil das Parlament handlungsfähig ist und auch dringlich zu handeln bereit ist.»

Mit der Auslagerung der strittigen Punkte in das Epidemiengesetz und der Verkürzung der Geltungsdauer des Covid-19-Gesetzes hat der Bundesrat geschickt auf die Referendumsdrohung reagiert. Mit dem Bestehen auf der Dringlichkeit hat er aber auch klar gemacht, dass er die Corona-Krise zu einer Machtausdehnung zulasten des Souveräns nutzen will.

Dagegen hat sich in den letzten Wochen eine substanzielle Bewegung etabliert: 9000 Menschen unterstützen des Referendum, und die Trägerschaft, die Ende Juli gegründeten «Freunde der Verfassung» hat aus dem Stand über 500 Mitglieder erreicht. Sie sind entschlossen, sich auch nach dem Referendum für die Stärkung der Stellung des Souveräns einzusetzen und haben weitere Vorstösse in Vorbereitung.


Ressort: Politik

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