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  • 22. Februar 2017

Helau & Alaaf!! Wie viel Narrenfreiheit herrscht in deutschen Büros?

Von Super User

Aktuelle Umfrage von meinestadt.de liefert pünktlich zur Karnevalswoche Einblicke ins närrische Treiben am Arbeitsplatz

Köln, 22. Februar 2017; Am kommenden Donnerstag ist es wieder soweit: Weiberfastnacht, Punkt 11:11 Uhr startet dann in den Karnevals-Hochburgen Köln, Düsseldorf oder Mainz das närrische Treiben. meinestadt.de, der führende regionale Stellenmarkt für Fachkräfte, hat eine deutschlandweite Umfrage zum Thema Karneval im Büro durchgeführt und gefragt: An welchen Standorten gilt „Business as usual“ und vor allen Dingen in welcher Form herrscht auch am Arbeitsplatz der karnevalistische Ausnahmezustand?

Hand aufs (Narren)Herz: Karneval im Büro, ja oder nein?

Korken knallen, Faschingslieder, Konfetti und Kostüme – bei rund 40% der Befragten wird Karneval auch im Büro gefeiert. Noch deutlicher sind die Zahlen, wenn man sich die klassischen Hochburgen der Narren genauer anschaut. In Köln feiern fast zwei Drittel der Befragten die „fünfte Jahreszeit“ auch am Arbeitsplatz, dicht gefolgt von Düsseldorf mit immerhin 60%. Damit möchte also vor allem im Rheinland die Mehrheit auch im Job nicht auf Alaaf und Helau verzichten.

Arbeitnehmer im Faschingstaumel oder: Wenn gefeiert wird, dann richtig!

Egal ob nun Karneval, Fasching oder Fastnacht, wenn im Büro gefeiert wird, dann möchten offensichtlich die wenigsten Arbeitnehmer als Spaßbremse gelten. Mit fast 83% feiert die große Mehrheit der Umfrage-Teilnehmer am Arbeitsplatz mit. Und das dann auch mit voller Begeisterung! Über 50% befürworten den Spaßfaktor „Karneval“, über 74% sehen hier sogar eine hervorragende Team-Building-Maßnahme und geben im Rahmen der Befragung an, dass das gemeinsame Feiern für den Kollegenzusammenhalt förderlich ist. Jeder Sechste tanzt sogar mit den Kollegen in der Küche. Ebenfalls erfreulich: „Karnevals-Muffel“ zeigen sich den jecken Kollegen gegenüber tolerant – kein einziger Teilnehmer gab an, sich von Karnevalsfeiern im Büro beim Arbeiten gestört zu fühlen.

Engelsflügel vs. Anzug und Krawatte. Verkleiden gehört dazu, oder?

Eine fantasievolle Verkleidung gehört laut Umfrage für die meisten Karnevalisten auch am Arbeitsplatz einfach dazu! Fast die Hälfte aller Befragten feiert im Büro mit Kostüm. 2017 stehen vor allem Fantasie- und Märchenfiguren als Kostümidee hoch im Kurs. Jeder Fünfte verkleidet sich als Hexe, Engel, Teufel oder Vampir. Jeder zehnte Jeck greift zur Uniform: Von Polizist, über Pilot, bis Arzt und Krankenschwester ist hier alles dabei. Die Kostüm-Klassiker wie Cowboy, Indianer, Clown oder Pirat haben dagegen bei den Narren an Beliebtheit eingebüßt. Mit relativ geringen Prozentzahlen zwischen 4% und 6% belegen sie die hinteren Plätze im Kostüm-Ranking. Jeder Fünfte ist übrigens der Meinung, dass man zwar mit den Kollegen feiern kann, eine Verkleidung dafür jedoch nicht notwendig ist.

Karnevalsflirts im Büro erlaubt?

Eines vorweg: Darüber, dass der Büro-Karneval nicht die gleichen Züge wie der Straßen-Karneval annehmen sollte, sind sich wahrscheinlich alle Arbeitnehmer einig. Dennoch gibt es zwei spezielle Themen, bei denen die Meinungen auseinander gehen. Viel Potenzial zum Streitfaktor hat das Thema Flirten im Büro. Mit über 50% ist die eine Hälfte der Befragten klar der Ansicht, dass Flirten auch an Karneval – und damit dann auch das traditionelle „Bützche“ – einfach nicht ins Büro gehört. Die andere Hälfte flirtet hingegen gern: 24% sind der Ansicht, dass ein Karnevalsflirt dazu gehört und 22% geben an, dass sie nicht nur an Karneval im Büro flirten. Ähnlich kontrovers ist das Thema Alkohol am Arbeitsplatz. 13% lehnen Alkoholkonsum im Büro rigoros als No-Go ab, auch an Karneval. Und nur 7% geben an, dass bei ihnen zwar die Korken knallen, nach einem Getränk zum Anstoßen aber Schluss ist.

Gut zu wissen: Ein paar Tipps für den gelungenen Büro-Karneval!

Zwar gibt es gerade im Rheinland viele Betriebe, die ihren Mitarbeitern gerne eine närrische Auszeit gönnen, laut Gesetz sind Weiberfastnacht, Rosenmontag sowie Karnevalsdienstag aber ganz normale Werktage. Auch in den Karnevals-Hochburgen haben damit selbst die eingefleischten Karnevalisten weder einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub, noch auf Feiern am Arbeitsplatz. Ähnliche Regelungen gelten laut Arbeitsrecht für Verkleidungen und gerade auch beim Alkoholkonsum, der in vielen Unternehmen schlichtweg tabu ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, geplante Feiern mit Vorgesetzen und Mitarbeitern zu besprechen und klare Regeln festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Kostümierung? Ja gerne, aber bitte nicht zu freizügig! Luftschlangen und Konfetti werden nachher wieder weggeräumt. Spaß an Fasching ist erlaubt, darf aber keine Entschuldigung für unerwünschte Flirtversuche oder im schlimmsten Fall für Avancen sein. Und Alkohol gibt es nur, wenn es der Chef ausdrücklich erlaubt hat
– und auch dann unbedingt nur in Maßen. Wer volltrunken durchs Büro taumelt, darf sich nämlich selbst an Karneval nicht über die fristlose Kündigung wundern.


Ressort: Sport und Freizeit

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