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  • 15. März 2017

Warum Deutschland eine Bahnsteighöhe für alle Eisenbahnstrecken braucht

Von Frank Böhnke | Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV)

55, 76 oder 96 cm … sind keine Glaubensfrage, sondern inzwischen ein drängendes Problem. Diese Bahnsteighöhen gibt es in Deutschland querbeet durch alle Bundesländer. Was bisher in der Bundespolitik niemand bedacht zu haben scheint: es wird endlich Zeit, dass es eine Bahnsteighöhe in der gesamten Bundesrepublik gibt. Das wäre ein Vorteil für alle. Herr Bundesminister Dobrindt, Frau Bundesministerin Nahles, Frau Bundesministerin Schwesig: bitte kümmern Sie sich endlich darum!

Im Moment scheint es so, dass die Deutsche Bahn AG, Eigentümer fast aller Bahnsteiganlagen, nach eigenem Gutdünken bauen darf. Dem DBV-Bundesverband liegt die Stellungnahme des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zum Neubau der „Dresdner Bahn“ von Berlin nach Dresden vor. Die Petentin bemängelt, dass es eine Vereinbarung mit dem Land Brandenburg gäbe, wonach landesweit 55 cm Bahnsteighöhe angestrebt werden. Die DB AG baut aber im Moment  teilweise 76 cm hohe Bahnsteige – trotz der anderslautenden Vereinbarung mit dem Land Brandenburg.

Warum wird das selbstherrliche Verhalten der DB AG durch die Bundespolitik gedeckt? So heißt es in der Stellungnahme, dass 2011 der DB AG-Vorstand ein Bahnsteighöhenkonzept beschlossen habe – bei Neu- und Umbauten sind 76 cm hohe Bahnsteige zu realisieren. Zitat: „Ausnahmen davon sind hier nicht zulässig.“ Warum bekommen dann Klausdorf und Baruth doch 55 cm-Bahnsteige? Ganz einfach: „… eine Änderung der Bahnsteighöhe auf 0,76 m [war] wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen...“ Ausnahmen sind also doch zulässig. Es kommt nur darauf an, wer sie wünscht. Warum schließt sich der Petitionsausschuss dieser widersprüchlichen Aussage an? Warum hält das Land Brandenburg an einer Vereinbarung fest, die seit 2011 das Papier, auf dem sie steht, nicht mehr wert ist?

Eine einheitliche Bahnsteighöhe vom Norden bis Süden, vom Westen bis in den Osten Deutschlands tut 28 Jahren nach der politischen Wende in Deutschland not. In einigen Jahren stehen die ersten Bahnsteige, die nach 1989 neu gebaut wurden, zur Sanierung an. Und dann gibt es da noch ein Datum: Zum 1. Januar 2022 muss es nach dem Personenbeförderungsgesetz die vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr hergestellt sein. Ausnahmen sind zu definieren und mit einem Zeitplan zu unterlegen, wie sie in welchem Zeitraum doch hergestellt werden soll. Hier wird der Schwarze Peter der Verantwortung von oben nach unten weitergereicht. Die Bundesregierung fühlt sich dafür nicht verantwortlich und verweist auf die Gelder, die die Bundesländer und die DB AG von ihr jährlich erhalten (aber für Leistungsbestellungen und fest definierte Projekte gebunden sind). Die Bundesländer sehen die Kommunen in der Verantwortung – denn die wüssten ja, wo was fehlt.

Leidtragende in dieser Gemengelage sind die Fahrgäste. Solange es keine  einheitliche Bahnsteighöhe für ganz Deutschland gibt, wird die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit ei schöner Traum bleiben. Je früher der Bundesgesetzgeber sich des Themas annimmt, umso eher wird das Problem auch gelöst werden.

Unterschiedliche Bahnsteighöhen verteuern übrigens auch den Schienenverkehr. Denn nur mit zusätzlichen technischen Hilfsmitteln an den Fahrzeugen können Verkehrsunternehmen an regionalen Ausschreibungen teilnehmen.

Der DBV hält es für notwendig, dass sich die neue Bundesregierung ab Oktober 2017 auch mit der Einführung einer einheitlichen Bahnsteighöhe für ganz Deutschland beschäftigt. Diese muss zwingend für alle Neu- und Umbauten gelten – unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der DB AG.


Ressort: Reise und Verkehr

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