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EuGH-Urteil zu Streiks des Airline-Personals: Ryanair steht nicht über dem Gesetz
Flugzeug
  • 25. Juli 2018

EuGH-Urteil zu Streiks des Airline-Personals: Ryanair steht nicht über dem Gesetz

Von Nils Leidloff | Tonka-PR

Berlin - Ryanair will seine Passagiere nicht für die massiven Flugausfälle und -verspätungen aufgrund des Bordpersonal-Streiks entschädigen. Das geht aus einem Bericht der britischen Zeitung “The Independent” hervor. Dabei entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2018, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airline von ihrer Pflicht befreit, finanzielle Entschädigungen zu zahlen. Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp, nimmt Ryanair in die Pflicht und erklärt die Rechtslage:

“Bis zu diesem Jahr galten Streiks jeder Art als außergewöhnlicher Umstand, der die Airlines von ihrer Pflicht befreit, Entschädigung an ihre Passagiere zu zahlen. Im April urteilte der Europäische Gerichtshof jedoch, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Deshalb müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere mit bis zu 600 Euro pro Person entschädigen, wenn diese aufgrund eines Streiks des Airline-Personals von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen waren. Diese Entscheidung hat das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße gestärkt.

Obwohl die Entscheidung des EuGH für alle europäischen Gerichte verbindlich ist, hat Ryanair nun erklärt, dass die Billigfluggesellschaft ihre Passagiere nicht für die aktuellen Flugprobleme aufgrund der Streiks ihres Personals entschädigen werde. Das ist in mehrfacher Hinsicht inakzeptabel: Erstens, weil Passagiere für die Unannehmlichkeit entschädigt werden sollten, die eine AIrline oder dessen Mitarbeiter verursachen. Und zweitens, weil sich Ryanair nicht über das Gesetz stellen darf. Die EU-Passagierrechte sind für jeden bindend und können nicht nach eigenem Belieben ausgelegt werden. Wir von AirHelp kämpfen für die Rechte von Fluggästen und fordern alle Interessenvertreter der Branche nachdrücklich auf, die geltenden Verbraucherrechte einzuhalten.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Über AirHelp
AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 800 Millionen Euro bewertet. Zudem konnte Airhelp bisher weltweit mehr als sieben Millionen Passagieren helfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos. Ausschließlich nach der erfolgreichen Durchsetzung wird eine Servicegebühr berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 16 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 550 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter:AirHelp.


Ressort: Reise und Verkehr

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