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Rückschlag für die Verkehrssicherheit: Gericht verbietet Nutzung des Streckenradars
  • 13. März 2019

Rückschlag für die Verkehrssicherheit: Gericht verbietet Nutzung des Streckenradars

Von Julia Fohmann | Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.

13. März 2019 (DVR) – „Das war kein guter Tag für die Verkehrssicherheit“, kommentiert Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) die gestrige Entscheidung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover, den Modellversuch für den Betrieb des Streckenradars „Section Control“ auf der B6 in Niedersachsen vorläufig zu verbieten. Das Gericht hatte die bislang genutzte Rechtsgrundlage nicht anerkannt.

Section Control ist Gewinn für die Verkehrssicherheit

Seit Inbetriebnahme der Section Control vor einigen Wochen, waren bereits 141 Tempoverstöße erfasst worden. Ein Kraftfahrzeugführer wurde mit Tempo 189 km/h registriert. Erlaubt sind 100 km/h. „Allein diese Zahlen verdeutlichen bereits, wie wichtig das Streckenradar für die Verkehrssicherheit ist“, so Kellner. Zu schnelles Fahren ist eine der Hauptursachen für die rund 3.200 Getöteten im Straßenverkehr jedes Jahr. Kellner: „Vor diesem Hintergrund und auch wegen der jahrelangen Anstrengungen für eine Inbetriebnahme der Section Control bedauere ich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr“.
Das Gericht argumentierte, dass der Staat die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer vom Gericht akzeptierten Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle auch auf andere Weise durchführen könne. Nur das sei eben nicht ansatzweise so effektiv, sagt Kellner, da seien sich alle Experten einig. Viele andere europäische Länder nutzten die Streckenabschnittskontrolle seit Jahren erfolgreich, um Geschwindigkeitsverstöße zu ahnden. „Wenn wir es in Deutschland ernst meinen und die Vision Zero umsetzen wollen, muss es auch bei uns möglich sein, die Section Control zu betreiben“, sagt Kellner.

Niedersächsisches Polizeigesetz muss Zweifel an Rechtsgrundlage zur Section Control ausräumen

Das Gericht hatte seine Entscheidungen mit einer aus seiner Sicht fehlenden Rechtsgrundlage begründet. In seiner Klage hatte sich der Kläger wiederum auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen. Es erklärte die Erfassung von Autokennzeichen zu Kontrollzwecken generell als nicht erlaubten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Damit die Section Control doch noch ein Erfolg wird, hoffe der DVR darauf, dass das Polizeigesetz des Landes Niedersachsen rechtlich so gestaltet werde, dass es von Seiten der Gerichte keinerlei Zweifel am Betrieb der abschnittsbezogenen Streckenkontrolle mehr gebe, erklärt DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner. Mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG), das noch in diesem Jahr vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden soll, möchte das niedersächsische Innenministerium die Section Control auf eine noch eindeutigere Rechtsgrundlage stellen.


Ressort: Reise und Verkehr

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