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British Airways-Streiks im August: Diese Rechte haben betroffene Passagiere
Flugzeuge
  • 01. August 2019

British Airways-Streiks im August: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Von Nils Leidloff | Tonka-PR

Berlin —  Die British Airways-Piloten haben kürzlich in einer Urabstimmung beschlossen, ihre Arbeit Mitte August niederzulegen. Die britische Fluggesellschaft wollte einen Streik in der Ferienzeit zwar gerichtlich unterbinden, doch diese Klage wurde nun abgewiesen. Hunderttausende Passagiere weltweit könnten von möglichen Streiks betroffen sein, denn die Airline zählt zu den größten Fluggesellschaften der Welt. Was Passagiere, die diesen Sommer mit British Airways fliegen wollen, nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:

“Gestern entschied ein Londoner Berufungsgericht, dass die British Airways-Piloten auch während des Sommerflugplanes in Streik treten dürfen. Wenn die Airline sich nicht zeitnah mit der britischen Pilotengewerkschaft BALPA auf neue Arbeitsbedingungen einigt, könnten hunderttausende Fluggäste von Flugverspätungen oder -ausfällen aufgrund von Streiks betroffen sein. Wer zeitnah mit British Airways fliegen will, sollte unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status seines Fluges überprüfen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.

Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten oder Ersatzflüge zu ermöglichen. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Im April letzten Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.


Ressort: Reise und Verkehr

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