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Heller Hautkrebs als Berufskrankheit
  • 26. Januar 2015

Heller Hautkrebs als Berufskrankheit

Von Evelin Jagusch | IG BAU

Vom Dachdecker bis zum Gärtner – hellen Hautkrebs als Berufskrankheit checken lassen

Zu viel Sonne im Job – Diagnose Hautkrebs: Insbesondere für Bauarbeiter und Gärtner gehört der helle Hautkrebs zum „Berufsrisiko“, das ernst zu nehmen ist. Aber auch Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sind betroffen. Ab sofort können sich alle, die häufig draußen unter freiem Himmel in praller Sonne arbeiten, bei der Diagnose vom hellen Hautkrebs an die gesetzliche Unfallversicherung wenden. „Denn ab Januar ist dieser Hautkrebs eine anerkannte Berufskrankheit“, teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt Südbaden mit.

Für Betroffene bringt dies enorme Vorteile: „Sie haben Anspruch darauf, dass die Unfallversicherung ihren Fall überprüft“, sagt der Bezirkschef der IG BAU Südbaden, Meinrad Schmidt. Werde dabei anerkannt, dass der Hauttumor durch den Beruf verursacht wurde, komme die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung der Erkrankung auf. „Von der Reha über berufliche Maßnahmen bis zur Rentenzahlung – die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind meistens weitrechender als die der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen“, so Schmidt. Schon deshalb sei die Anerkennung des Plattenepithelkarzinoms und seiner Vorstufe als Berufskrankheit „enorm wichtig“. In der Praxis werde es ab jetzt in der Regel so aussehen, dass ein niedergelassener Hautarzt seine Diagnose direkt an die gesetzliche Unfallversicherung weiterleite.

Oft, so die IG BAU Südbaden, trifft der helle Hautkrebs ältere Menschen: „Er braucht Jahrzehnte, bis er sich entwickelt. Deshalb sind häufig Bauarbeiter – vom Straßenbauer bis zum Dachdecker – oder Gärtner erst zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr betroffen. Es ist daher wichtig, dass auch Rentner wissen, dass sie ebenfalls Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben“, sagt Schmidt. Immer häufiger würden mittlerweile allerdings auch jüngere Menschen die Diagnose „heller Hautkrebs“ bekommen.

Menschen, die sich im Job viele Jahre intensiver UV-Strahlung aussetzen, hätten ein erhöhtes Risiko, Hautkrebs zu bekommen. „Grundsätzlich gilt: Je häufiger jemand in der Sonne war, desto höher das Risiko. Die Summe aller Sonnenstunden macht es“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Betroffen vom hellen Hautkrebs seien insbesondere die so genannten „Sonnenterrassen des Körpers“ – Stellen, die besonders stark dem Sonnenlicht ausgesetzt sind: also Nase, Stirn, Schläfen, Unterlippe und Handrücken. „Bei Männern sind dies auch Ohren, Nacken und eben die Glatze“, so Schmidt.

Der IG BAU-Bezirksvorsitzende appelliert an alle „Sonnenarbeiter“, sich vor UV-Strahlung „immer und überall zu schützen“. Um es erst gar nicht bis zur Diagnose heller Hautkrebs kommen zu lassen, sollten Beschäftigte für Schatten am Arbeitsplatz sorgen, soweit dies möglich sei. „Auch eine vernünftige Kopfbedeckung und Kleidung gehört dazu. Möglichst viel vom Körper sollte bedeckt sein. Vor allem aber ist ein Sonnenschutzmittel mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor ein absolutes Muss. Und dann heißt es: eincremen, eincremen, eincremen!“, so Schmidt.

Hier seien auch die Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass effektiver Sonnenschutz am Arbeitsplatz praktiziert werde. „Auch wenn der helle Hautkrebs fast immer heilbar ist, wenn er früh erkannt wird: Das Beste für die eigene Gesundheit ist die Prävention“, so der Bezirksvorsitzende. Die IG BAU Südbaden kündigte an, in diesem Jahr eine eigene Aufklärungskampagne zum Hautkrebsrisiko für Beschäftigte, die im Landkreis Konstanz regelmäßig unter freiem Himmel arbeiten, zu starten.

Bild: Nachsehen lassen, ob alles o.k. ist: Die IG BAU rät Bauarbeitern und Gärtnern zum „Haut-Check“ beim Dermatologen. Gerade Menschen, die seit Jahren im Freien arbeiten und intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko, hellen Hautkrebs zu bekommen, so die Gewerkschaft. Seit Januar ist dieser Hauttumor sogar eine anerkannte Berufskrankheit. Für Betroffene bringt dies Vorteile: Die gesetzliche Unfallversicherung prüft den Fall und kommt bei einer Berufserkrankung für die Behandlung auf. (Foto: IG BAU)


Ressort: Lifestyle & Wohlbefinden

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