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10jährige stirbt an Methadonvergiftung

Staatsanwaltschaft Konstanz erhebt Anklage gegen Großmutter der Freundin wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen eine 62jährige Frau aus Konstanz vor dem Schwurgericht des Landgerichts Konstanz erhoben.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 10. auf den 11.08.2011 fahrlässig den Tod der 10jährigen Freundin ihrer Enkelin verursacht zu haben. Die 11jährige Enkelin hatte die Angeschuldigte zusammen mit einer 10jährigen Freundin am 10.08.2011 besucht und bei ihr übernachtet. In der Nacht litt die 10jährige Freundin unter starkem Husten. Die Angeschuldigte habe daraufhin entweder dem Kind das Betäubungsmittel Polamidon (eine Methadonzubereitung) gegeben, um deren Husten zu lindern. Oder sie habe in ihrer Wohnung das Betäubungsmittel Polamidon pflichtwidrig in großen Mengen frei zugänglich und unverschlossen aufbewahrt, so dass das Kind das Betäubungsmittel aus Versehen oder als „Medizin“ selbst nahm. Das Kind starb am 12.08.2011 an den Folgen einer Methadonvergiftung. Die wegen Drogendelikten vielfach vorbestrafte Angeschuldigte wird seit mehreren Jahren mit Polamidon substituiert.

Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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