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  • 07. November 2012

Revision Tierseuchengesetz - Prävention und Koordination im Fokus

Am 25. November 2012 gelangt das teilrevidierte Tierseuchengesetz zur Abstimmung. Im Mittelpunkt der Revision stehen sowohl eine aktivere und schnellere Prävention beziehungsweise Bekämpfung von Tierseuchen, von Zoonosen (von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragbare Infektionskrankheiten) wie auch das generelle Verbot des Hausierhandels mit Tieren.

Mit dem revidierten Tierseuchengesetz werden gezielte Massnahmen bezüglich der Früherkennung von Tierseuchen gestärkt. Bund und Kantone können so im Ernstfall schneller handeln und den Ausbruch und die Ausdehnung einer Tierseuche verhindern. Die gute Tiergesundheit in der Schweiz soll erhalten bleiben, auch, um so eine sichere Produktion von tierischen Lebensmitteln zu gewährleisten. „Durch koordinierte Massnahmen kann der Einsatz von Tierarzneimitteln reduziert werden, was entsprechend auch zu einer Reduktion von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln führt“, erklärte Anne Lévy, Bereichsleiterin Gesundheitsschutz Basel-Stadt, an der heutigen Medienkonferenz. Das revidierte Tierseuchengesetz schützt die Tiergesundheit wie auch die öffentliche Gesundheit.

Eine kontrollierte und staatlich zentral geführte Seuchenbekämpfungsstrategie ist sinnvoll, da die Seuchen keinen Halt vor Staats- und Kantonsgrenzen machen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bleibt wie bis anhin sehr eng und jede Massnahme zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, wie beispielsweise eine Impfkampagne, wird ausführlich beraten. Grenzregionen bergen allgemein ein Seuchenrisiko, da sie als Einfallstor gelten. Deshalb ist eine effiziente und schnelle Bekämpfung von Seuchen auf dem Kantonsgebiet für die rasche Eindämmung von Seuchen in der Schweiz von grosser Bedeutung.

Das Verbot des Hausierhandels mit Tieren ist ein weiterer positiver Schwerpunkt des neuen Tierseuchengesetzes. Gerade in Basel-Stadt mit seiner Grenznähe stellt beispielsweise der Handel mit Junghunden, welche aus Gebieten mit Tollwutvorkommnissen stammen, ein Risiko dar. Insbesondere zeigt die grössere Nachfrage nach Hunden und vor allem Kleinhunden auch im Handel seine Wirkung. Rund 38 Prozent der Hunde wurden 2012 aus dem Ausland importiert. Im Kanton Basel-Stadt liegt dieser Anteil bei rund 45 Prozent. Das Gesetz möchte dabei vor allem dem Handel mit Hunden aus unseriösen Zuchten, welche einen zweifelhaften Gesundheitsstatus haben und ungenügend dokumentiert sind, einen Riegel schieben. Diese Importe vergrössern auch die Gefahr, dass ein Tier aus einem Tollwutgebiet eingeführt wird.


Ressort: Uncategorised