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18. März 2011
Liste 1 tritt mit sechs kompetenten, konsequenten und fairen Kandidaten an
Zu den Gerichtswahlen vom 15.05.2011 treten die sechs Parteien CVP, EVP, FDP, Grünliberale, LDP und SVP erneut gemeinsam als „Liste 1“ auf. Für die sechs Präsidien am Appellations- und Zivilgericht tritt die Liste 1 mit sechs kompetenten Kandidaten an.
Die sechs Parteien präsentieren für die bevorstehenden Gerichtswahlen gemeinsam eine ausgewogene Liste mit den folgenden Kandidatinnen und Kandidaten:
Dr. iur. Caroline Meyer, 1973; parteilos (für EVP kandidierend)
Gerichtsschreiberin und Einzelrichterin Ausländerrecht am Appellationsgericht, a.o. Vorsitzende Staatl. Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Advokatin
70% Appellationsgericht:
lic. iur. Felix Meier, 1964; SVP
Advokat, Leiter Fachstelle für Europarecht, Präsident Justizkommission, ehem. Richter und erster Gerichtsschreiber
50% Appellationsgericht
Dr. iur. Andrea Pfleiderer, 1975; CVP
Gerichtsschreiberin am Appellationsgericht, Richterin am Sozialversicherungsgericht, 3 Kinder
50% Appellationsgericht
Dr. iur. Dorrit Schleiminger Mettler, 1969; FDP
Strafgerichtspräsidentin, verheiratet, 2 Kinder
50% Zivilgericht
PD Dr. iur. Beat Schönenberger, 1969; Grünliberale
Privatdozent Universität Basel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bundesamt für Justiz
50% Zivilgericht
Dr. iur. Annatina Wirz, 1967; LDP
Sekretariat Baurekurskommission, Rechtsabteilung Bau- und Verkehrsdepartement BS, Richterin Strafgericht, 3 Kinder
Im Bewusstsein, dass Kompetenz und Integrität der Amtsträgerinnen und Amtsträger in der Justiz wichtiger sind als das Parteibuch, nehmen die sechs Parteien mit diesen Nominierungen ihre Mitverantwortung für eine glaubwürdige Justiz in unserem Kanton wahr: Sie schlagen auf der gemeinsamen Liste sechs kompetente Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vor, welche über überdurchschnittliche Qualifikationen und langjährige juristische Erfahrung verfügen. Erwähnenswert ist zudem, dass es gelungen ist, eine Liste mit weiblicher Mehrheit zusammenzustellen. Den Basler Stimmberechtigten wird empfohlen, die Liste 1 unverändert einzulegen.