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18. Juli 2011
Lautsprecher auf der Allmend sind bewilligungspflichtig
Wenn die Tage länger werden und die Temperaturen klettern, zieht es die Menschen ins Freie. Sie sollen dabei Spass haben. Aber damit andere den Spass nicht verlieren, sind Spielregeln einzuhalten. Dazu gehört, dass stationäre und tragbare Lautsprecheranlagen auf der Allmend bewilligungspflichtig sind.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erinnert an diese Regel, die sich auf Paragraph 32 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes und auf die polizeilichen Vorschriften zur Lärmbekämpfung stützt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Überweisung mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft – was Gebühren und eine Busse in der Höhe von mehreren hundert Franken zur Folge haben kann.
Am vorletzten Wochenende musste die Kantonspolizei Basel-Stadt beispielsweise dreimal im Gebiet der Langen Erlen wegen illegaler Parties einschreiten. Dort waren mit Benzinaggregaten betriebene Verstärker und Lautsprecheranlagen in Betrieb genommen worden. Dies war nicht nur aufgrund der fehlenden Lautsprecherbewilligung verboten, sondern – je nach Standort – auch mit Blick auf die jeweilige Grundwasserschutzzone problematisch. Hinzu kam, dass einzelne „Partyveranstalter“ das Fahrverbot missachtet und die Gerätschaften mit dem Auto transportiert hatten.
Für solche „Parties“ im Gebiet der Langen Erlen bewilligt die Kantonspolizei Basel-Stadt grundsätzlich keine Lautsprecher. Sie fährt in diesen Fällen denn auch konsequent einen repressiven Kurs und stellt die Anlagen über Nacht sicher. Die Besitzerinnen und Besitzer müssen sie am Folgetag auf der benannten Polizeiwache abholen. Lautsprecherbewilligungen sind auch für die Allmend im übrigen Kantonsgebiet Pflicht. Zudem sei in Erinnerung gerufen, dass die Benützung von Lautsprecheranlagen nach 22 Uhr grundsätzlich untersagt ist.
Lautsprecherbewilligungen können bei der Fachstelle für Waffen, Polizeistützpunkt Rhein, Unterer Rheinweg 24 (Telefon 061 267 72 74), beantragt werden. Die Gebühr beträgt 30 Franken pro Tag.