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  • 27. Oktober 2011

Datenschutz: Gefällt mir

Von TREND MICRO Deutschland GmbH
Ein Kommentar von Ulrike Scharf, „Technical Manager“ beim IT-Sicherheitsanbieter Trend Micro

Ulrike Scharf, Technical Manager beim IT-Sicherheitsanbieter Trend Micro(PresseBox) Hallbergmoos - Deutsche Datenschützer laufen Sturm gegen Facebooks Praktiken, über den „Gefällt-mir“-Button Daten zum Surfverhalten seiner Nutzer zu sammeln und damit gegen deutsches Datenschutzrecht zu verstoßen. Anwender können ihre Daten selbst auch schützen.
Erst vor wenigen Tagen hatte der „Unterausschuss Neue Medien“ im Bundestag Neue Medien die Datenschutzbeauftragten von Google und Facebook zu einer Befragung zu dem „Social-Plug-In“ geladen. Ein Kompromiss in Sachen „Gefällt-mir-Button“ ist jedoch nicht in Sicht.

Nutzer können sich allerdings auch selbst schützen. Wer unterbinden will, dass eine IP-Adresse mit persönlichen Daten verknüpft wird, sollte sich beim Surfen aus Facebook abmelden. Denn die Daten lassen sich nur zuordnen, solange Nutzer beim sozialen Netzwerk eingeloggt ist. Abhilfe schaffen auch „Browser-Plug-Ins“ wie „Facebook Blocker“ für Firefox und Safari und „Facebook Disconnect“ für Chrome.

„Gefällt mir“ ganz privat

Der Schutz der Privatsphäre beginnt jedoch bereits bei den Einstellungen im eigenen Profil auf Facebook. Einzelheiten und Tipps dazu liefert das Whitepaper „Making the Most Out of Facebook’s Privacy Settings“. Darüber hinaus sollten Nutzer beim Veröffentlichen von Einträgen die folgenden Regeln im Hinterkopf behalten:

1. Stellt ein Nutzer einen Kommentar auf die Pinnwand eines anderen, so gelten dafür die Privatsphäreneinstellungen des Originalbeitrags, und die können weniger restriktiv sein, als die eigenen, etwa lesbar für „Freunde deiner Freunde“.

2. Schränkt ein Nutzer den Kreis derer ein, die einen Beitrag sehen können, so ist diese Einstellung nicht endgültig. Kommentiert später ein Freund diesen Eintrag und hat Verbindung zu jemand, der nicht zum ursprünglichen Leserkreis gehört, so kann dieser den gesamten Eintragsverlauf sehen. Also Vorsicht mit Einträgen!

3. Antwortet ein Nutzer auf eine Einladung zu einem öffentlichen Event oder publiziert etwas auf einer öffentlichen Seite, so kann er die Privatsphäreneinstellung seines Eintrags nicht selbst bestimmen. Er kann lediglich den Beitrag vor der eigenen Chronik („Timeline“) verstecken.

4. Alles, was ein Nutzer mit der Einstellung „öffentlich“ oder „Freunde deiner Freunde“ veröffentlicht, kann im Ticker von Leuten auftauchen, die er nicht zwangsläufig kennt.

Über Ulrike Scharf
Als „Technical Manager Central Europe“ verantwortet Ulrike Scharf den Presales- und Premium-Support beim IT-Sicherheitsanbieter Trend Micro in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie greift dabei auf ihre langjährige Erfahrung zurück, die sie in verschiedenen Positionen innerhalb des Unternehmens erworben hat: So war Scharf unter anderem technische Ansprechpartnerin für alle Unix-/Linux- und Domino-basierenden Internet- und Groupware-Lösungen, führte Veranstaltungen, Präsentationen und Schulungen durch und zeichnete verantwortlich für den Third-Level-Support für Premium-Kunden in der EMEA-Region.

Ressort: Uncategorised