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  • 08. Januar 2009

Portemonnaiediebstähle aus Einkaufswagen

Von Tiger Gironimo

Am vergangenen Freitag, 2.1.2009, über die Mittagszeit, hielt sich eine Kundin in einem Einkaufsladen an der Missionsstrasse auf, als ihr eine unbekannte Täterschaft das Portemonnaie mit mehreren hundert Franken Bargeld, Bankkarten und persönlichen Utensilien stahl. Das Portemonnaie befand sich in der Einkaufstasche, welche die Geschädigte in einem Einkaufswagen deponiert hatte.



Auf die gleiche Art und Weise, wie es dieser Geschädigten erging, wurden im vergangenen Jahr nahezu 150 Personen bestohlen. In allen Fällen wurden Portemonnaies aus in Einkaufswagen deponierten Taschen gestohlen, wobei davon auszugehen ist, dass nebst jenen Tätern, welche sich auf diese Deliktsmasche spezialisiert haben, auch von so genannten Zufallstaten aufgrund einer für den Täter «guten Gelegenheit» auszugehen ist.

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hand- und Einkaufstaschen mit Portemonnaies in Einkaufswagen deponiert werden und die Besitzer teilweise sehr sorglos diese Wagen unbeaufsichtigt im Laden stehen lassen, um Waren zu besorgen. Zum Teil werden die Diebstähle erst später beim Bezahlen an der Kasse bemerkt.

Im Zusammenhang mit dieser Deliktskategorie möchte die Staatsanwaltschaft wieder einmal darauf hinweisen, dass Portemonnaies in keinem Fall in einem Einkaufswagen deponiert werden sollten. Die zum Teil sehr spezialisierten Täter nützen auch die noch so kleine Ablenkung und die noch so kurze Entfernung vom Einkaufswagen für ihren Diebesgriff aus. Die Schäden sind zum Teil beträchtlich, denn nebst dem Verlust von Bargeld müssen in nicht wenigen Fällen Konto- und Bankkarten gesperrt sowie Ausweise neu beschafft werden, was in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.


Ressort: Uncategorised