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  • 05. Januar 2010

Beteiligung an Märkten, Messen und Ausstellungen in der deutsch-schweizerischen Grenzregion

Von Tiger Gironimo

Informationsveranstaltung der Randenkommission am 28.01.2010 in Wilchingen-Osterfingen/CH
In der deutsch-schweizerischen Grenzregion gibt es viele grenzüberschreitende Kontakte und zahlreiche Marketing-, Tourismus- und Kulturanlässe wie Märkte, Messen und Ausstellungen, an denen Anbieter und Kunden aus dem Nachbarland teilnehmen. Für Gäste und Besucher solcher Veranstaltungen ist die Grenze kaum noch spürbar, weil im Personenverkehr weitgehende Freizügigkeit herrscht.



Für den Warenverkehr besteht aber zwischen Deutschland und der Schweiz eine „EUAußengrenze". Aussteller und Veranstalter müssen deshalb für die Ein- und Ausfuhr von Waren (Werbematerial, Prospekte, Kataloge, Ausstellungsartikel, Präsente, Werkzeuge, Warenproben usw.) unterschiedliche nationale Vorschriften beachten. Auch wer im benachbarten Ausland arbeiten will oder dorthin Personal entsendet, muss bestimmte Spielregeln einhalten.

Wenn Zoll- und Arbeitsmarktbestimmungen – auch aus Unkenntnis – nicht eingehalten werden, können Kautionszahlungen, Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen folgen, die in keinem Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen.

Mit der Informationsveranstaltung am 28.01.2010 möchte die Randenkommission, ein informeller Zusammenschluss des Kantons Schaffhausen und der Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut, Gewerbetreibenden, Dienstleistern, Touristikern und Kulturschaffenden, die bisher nicht oder nur gelegentlich im Ausland tätig sind, die grenzüberschreitende Beteiligung an Marketing-, Tourismus- und Kulturevents erleichtern.

Praktiker aus der Grenzregion informieren über die wesentlichen Arbeitsmarkt-, Zoll- und Einfuhrbestimmungen und beantworten Fragen aus dem Publikum.


Ressort: Uncategorised