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27. März 2026
Startschuss für mehr Verantwortung im Textilsektor
Gemeinnützige Akteure begrüßen Eckpunkte zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien.
Berlin, 27. März 2026 – Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien hat das Bundesumweltministerium den Gesetzgebungsprozess für ein neues Textilgesetz gestartet. Vorgestellt wurden die Eckpunkte auf Einladung vom Dachverband FairWertung e.V. durch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) im Rahmen eines Besuchs im CharityLab der Deutschen Kleiderstiftung in Berlin-Adlershof.
Bei einer Führung vor Ort konnte sich der Minister ein unmittelbares Bild von der praktischen Arbeit der Sammlung und Sortierung von Alttextilien machen. Dabei wurden auch die wachsenden Herausforderungen deutlich, mit denen gemeinnützige Akteure konfrontiert sind – insbesondere durch steigende Mengen und sinkende Qualitäten von Textilien.
Das nun veröffentlichte Eckpunktepapier setzt den Rahmen für die zukünftige Organisation der Sammlung, Sortierung und des Recyclings von Alttextilien. Hersteller sollen künftig in die Verantwortung genommen werden, während bewährte Sammel- und Wiederverwendungsstrukturen erhalten bleiben. Gemeinnützige Akteure werden dabei ausdrücklich als zentrale Träger des Systems anerkannt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärt:
„Mit der Herstellerverantwortung helfen wir auch karitativen Akteuren wie der Deutschen Kleiderstiftung, die Kleiderspenden aus ganz Deutschland verwertet und an jene weitergibt, die sie dringend brauchen. Klar ist für mich: Kommunen und karitative Einrichtungen sollen weiterhin zentrale Akteure bei der Entsorgung von Alttextilien sein, damit sie ihre gesellschaftliche Rolle auch weiter wahrnehmen können.“
Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverbands FairWertung e.V., betont:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers nun der Gesetzgebungsprozess beginnt. Besonders wichtig ist für uns die klare Anerkennung der kreislaufwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung gemeinnütziger Sammler durch den Bundesminister. Entscheidend wird sein, dass diese Rolle auch im weiteren Verfahren verbindlich abgesichert und die bestehenden Strukturen nachhaltig gestärkt werden.“
Eike Lukas Müller, Standortleiter der Deutschen Kleiderstiftung, ergänzt:
„Unsere Aufgabe ist es, Wiederverwendung in Deutschland zu stärken, gemeinnützige Initiativen bedarfsgerecht mit Textilien zu versorgen und mit Hilfsgüterlieferungen Wärme und Würde zu bringen. Diese Arbeit wird durch die zunehmenden Mengen qualitativ schwieriger Kleidung immer herausfordernder.“ Die erweiterte Herstellerverantwortung schafft hier eine dringend notwendige Perspektive. Wenn sie zügig und wirksam umgesetzt wird, können Hilfsorganisationen wie die Kleiderstiftung ihren gesellschaftlichen Auftrag auch künftig erfüllen.
Der Dachverband FairWertung und die Deutsche Kleiderstiftung werden sich aktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen. Ziel ist es, ökologische, soziale und praktische Anforderungen gleichermaßen zu berücksichtigen und tragfähige Lösungen für die Zukunft der Textilsammlung zu gestalten.
Hintergrund:
Das Eckpunktepapier dient der Vorbereitung eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilbereich. Hersteller sollen künftig die finanzielle Verantwortung für Sammlung und Verwertung übernehmen, während bestehende, insbesondere gemeinnützige Sammelstrukturen erhalten und weiterentwickelt werden sollen. Das Gesetz soll bis Mitte 2027 in Kraft treten.






