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15. Juli 2010
Rheinschwimmen kann sehr gefährlich sein
Sich im „Bach“ bei der hochsommerlichen Hitze abzukühlen, kann zweifellos ein Genuss sein. Bei Unvorsicht, fehlenden Kenntnissen und Können gefährden Rheinschwimmerinnen und Rheinschwimmer allerdings ihr Leben. Die Kantonspolizei ruft alle Schwimmfreudigen auf, sich an die Regeln und Verbote zu halten – namentlich an das dieses Jahr wegen einer Baustelle erlassene Schwimm- und Badeverbot bei der Schwarzwaldbrücke.
In den vergangenen Tagen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt festgestellt, dass sich immer mehr Rheinschwimmerinnen und Rheinschwimmer nicht an das Verbot bei der Schwarzwaldbrücke halten. Sie bringen sich damit in Lebensgefahr. Aus diesem Grund haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend- und Präventionspolizei am Donnerstagnachmittag bei der Birsmündung eine Aufklärungsaktion durchgeführt. Sie sprachen Schwimmerinnen und Schwimmer auf die grossen Gefahren an und verteilten jenen Flyer, den die Kantonspolizei gemeinsam mit der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft herausgegeben hat (als Download findet sich diese Wegleitung unter www.polizei.bs.ch – zurzeit gleich auf der Einstiegsseite). Am Freitagnachmittag (16. Juli 2010) wird die Jugend- und Präventionspolizei die Aktion wiederholen. Wer das Bade- oder Schwimmverbot missachtet, muss mit einer Busse in der Höhe von 100 Franken rechnen.
Das mehrfach signalisierte Bade- und Schwimmverbot bei der Schwarzwaldbrücke hängt mit den Arbeiten an der Eisenbahnbrücke zusammen, die bis 2012 dauern: Beim Bau der beiden neuen Brückenpfeiler der Eisenbahnbrücke werden Arbeitsschiffe und Pontons mit Abspannungen und Verankerungen eingesetzt, was zu einer Verengung und Sperrung der einzelnen Brückendurchfahrten führt. Es entstehen aber auch neue gefährliche Wirbel. Der gesamte Schiffsverkehr, Gross- und Kleinschifffahrt wird im Einbahnverkehr nur durch ein Brückenjoch geleitet, was dort ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bringt, da für die Grossschifffahrt ein Kreuzungsverbot gilt und die bergwärtsfahrenden Schiffe unterhalb der Autobahnbrücke die Talfahrt abwarten müssen.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass Rheinschwimmen immer mit Risiken verbunden ist. Sie empfiehlt daher dringend, innerhalb der mit blauen Bojen markierten Zone am Kleinbasler Ufer zu schwimmen. Die im erwähnten Flyer aufgeführten Verhaltensempfehlungen sind unbedingt einzuhalten. Viele Menschen unterschätzen die Strömung und den Wasserdruck. Jene, die im „Bach“ eine Abkühlung geniessen wollen, müssen in jedem Fall sehr gute Schwimmerinnen und Schwimmer sein. Wer das erste Mal im Rhein schwimmt, sollte das nur in Begleitung einer erfahrenen Rheinschwimmerin oder eines erfahrenen Rheinschwimmers tun. (Ausführlichere Informationen in der Medienmitteilung vom 11. Juni 2010, „Regeln für Rheinschwimmer“)