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  • 20. September 2010

«Abzockerfalle»

Von Tiger Gironimo

Umgebung eine Zahlungsaufforderung eines gewissen Rechtsanwaltes Olaf Tank aus Osnabrück. In diesem sehr offiziell gestalteten Schreiben werden die Adressaten aufgefordert, einen Euro-Betrag zu überweisen mit dem Hinweis, dass irgendwelche über das Internet bezogene Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Falle einer Nichtbegleichung der Forderung werden gerichtliche Schritte angedroht. Mit dieser Vorgehensweise wird versucht, die Empfänger der Schreiben zu einer ungerechtfertigten Zahlung zu veranlassen, weil viele Internetnutzer Dienste in Anspruch nehmen und sich Ärger mit Rechtsanwälten und Gerichten ersparen möchten.

Bei den Geldforderungen des Rechtsanwaltes Olaf Tank und der angegebenen Firma Antassia GmbH handelt es sich um einen versuchten Betrugstatbestand mit der so genannten «Abzockerfalle». Notabene traten die Urheber bereits früher mit der gleichen Masche in Deutschland in Erscheinung und wurden im Februar 2010 vom deutschen Amtsgericht Marburg rechtskräftig verurteilt. Das Gericht erkannte, dass es sich dabei nicht um rechtsgültige Forderungen handeln würde und sich die Verantwortlichen der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht hätten. Das gesamte Urteil kann auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention unter www.kriminalpraevention.ch nachgelesen werden. Zurzeit ermitteln die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erneut gegen diese Tatverdächtigen. Wer solche dubiosen Geldforderungen für nicht beanspruchte Dienstleistungen zugestellt bekommt, kann diese mit ruhigem Gewissen ignorieren.

Hat jemand vermeintlich kostenlose Angebote auf dubiosen Websites genutzt und wurden die Kosten irgendwo versteckt im Kleingedruckten aufgeführt, so sollten auch solche Rechnungen in keinem Fall bezahlt werden. Mehr dazu und wie sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, können auf der Website des K-Tipps unter www.ktipp.ch nachgelesen werden.

Ressort: Uncategorised