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  • 06. April 2012

Angeleint durch den Wald: Die Regeln während der Brut- und Setzzeit

Von Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V.

Angeleint in freier Natur – das ist während der Brut- und Setzzeit Pflicht (Foto: G. Metz/VDH)Ob Rehkitz im Wald oder der junge Vogel im Nest - wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sei“, erklärt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). In den meisten Bundesländern gilt das für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in einigen Ländern liegt der Anfangstermin bereits im März.

Die einzelnen Vorschriften für den Leinzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden. Informationensind bei den Behörden erhältlich – unter anderem beim Ordnungsamt. Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.

Die möglichen Risiken für andere Tiere sind vielfältig. So reicht es manchmal schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere, lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Verstöße werden meist mit Bußgeldern geahndet, kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden.


Ressort: Uncategorised