
- 01. Oktober 2025
Touristen im Fokus: Dänemark verbietet Drohnenflüge mit sofortiger Wirkung
Urlauber sollten Drohnen besser zu Hause lassen – hohe Strafen drohen
Leipzig, 01. Oktober 2025. Mit sofortiger Wirkung hat Dänemark alle Drohnenflüge untersagt. Das betrifft nicht nur Einheimische, sondern insbesondere Touristen, die das Land regelmäßig mit Kameradrohnen bereisen. Wer die Drohne dennoch startet, riskiert Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Geräts.
„Gerade für Urlauber ist das eine drastische Änderung: Noch vor kurzem galten in Dänemark klar geregelte Drohnengesetze – jetzt sind Freizeitflüge komplett verboten“, erklärt Francis Markert, CEO vom Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de.
Hintergrund und Folgen
Bisher galten in Dänemark ähnliche Regeln wie in vielen anderen EU-Ländern, etwa Registrierungspflichten und Abstandsregeln. Mit dem neuen Komplettverbot wollen die Behörden laut Medienberichten den Luftraum kurzfristig stärker sichern.
Verbot befristet bis Freitag
Grund ist die aktuelle Sicherheitslage: Anlässlich eines internationalen Gipfeltreffens gilt bis einschließlich Freitag, den 3. Oktober 2025, ein komplettes Drohnenverbot für zivile Drohnen in ganz Dänemark.
Das bedeutet für Reisende:
- Komplettverbot: Drohnenflüge sind derzeit im ganzen Land untersagt.
- Hohe Strafen: Bußgelder und Beschlagnahmung der Drohne drohen.
- Urlauber betroffen: Auch Touristen müssen ihre Drohne am Boden lassen.
Wichtige Regeln nach Aufhebung des Verbots
Unabhängig von der aktuellen Lage gelten in Dänemark normalerweise zusätzliche Vorgaben:
- Mindestabstände: z. B. 5 km zu Flughäfen, 150 m zu königlichen Residenzen.
- Versicherungspflicht und Mindestalter 15 Jahre.
- Geo-Zonen prüfen und e-ID/Remote-ID korrekt führen.
Tipp für Urlauber
Wer eine Reise nach Dänemark plant, sollte die Drohne aktuell zu Hause lassen. Eine Übersicht über die bisherigen Regeln in Dänemark bietet Drohnen-Camp hier: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-daenemark/
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