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Das Integrationsleitbild wird ergänzt

Der Regierungsrat hat die Aktualität des regierungsrätlichen Leitbildes zur Integrationspolitik von 1999 überprüft und die zentralen Erkenntnisse und nötigen Anpassungen in einem Ergänzungstext festgehalten. Grundsätzlich hält der Kanton am Leitbild von 1999 fest und bekennt sich damit weiterhin zu einer leistungs- und aufstiegsorientierten Integrationspolitik, die das Potenzial der Migrationsbevölkerung in den Vordergrund stellt.

Seit Erscheinen des Basler Integrationsleitbilds im Jahr 1999 haben sich die Rahmenbedin-gungen für die Integrationspolitik auf nationaler und kantonaler Ebene verändert. Verschie-dene Aktions- und Massnahmenpläne, neue Gesetze und Abkommen sowie aktuelle Studien und Berichte haben neue Grundlagen geschaffen. Die Ergänzung 2012 fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und geht auf die zentralen Herausforderungen ein.

Die zunehmende Diversität der Bevölkerung beeinflusst das Zusammenleben und den sozialen Zusammenhalt. Die demografische Entwicklung zeigt ausserdem an, dass die Anzahl älterer Migrantinnen und Migranten wächst. Die Dienstleistungen von Alters- und Pflegeeinrichtungen müssen darauf vorbereitet werden. Auch die Tendenzen in Bezug auf Bildung und berufliche Stellung der Zugewanderten polarisieren. Sowohl der Anteil Hochqualifizierter als auch der Anteil Personen, die keine nachobligatorische Schule besucht haben, ist in der ausländischen Bevölkerung gleich hoch oder höher als bei den Schweizerinnen und Schweizern. Ausserdem will der Kanton Basel-Stadt seine Integrationspolitik neu auch auf die Zielgruppe der Hochqualifizierten ausrichten, sie bilden heute einen grossen Teil der Migrationsbevölkerung.

Besonderes Augenmerk in der Ergänzung liegt auf folgenden Themen:

  • Vielfalt und Teilhabe der Migrationsbevölkerung
  • Alters-, Familienpolitik und Frühförderung
  • Bildung und Arbeitsmarkt

Die zusätzlichen Handlungsfelder und Ziele lassen sich in den folgenden fünf Punkten zusammenfassen:

1. Religion
Es besteht ein regelmässiger Austausch zwischen christlichen und nichtchristlichen Religionsgemeinschaften sowie nichtreligiösen Kreisen.

2. Alter
Die Dienstleistungen der Seniorenarbeit und der Altenpflege sind auf den wachsenden Bedarf der alternden Migrationsbevölkerung vorbereitet.

3. Diskriminierungsschutz
In allen gesellschaftlichen Bereichen wird ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Dienstleistungen gewährleistet. Die einheimische Bevölkerung ist über die Chancen einer vielfältigen Schweiz informiert.

4. Information
Es besteht in allen gesellschaftlichen Bereichen ein gleichberechtigter Zugang zu offizieller und informeller Information für Migrantinnen und Migranten.

5. Partizipation
Die Möglichkeit zur Teilhabe und Mitwirkung ist eine Voraussetzung für die Integration und wird in allen gesellschaftlichen Bereichen gewährleistet und ausgebaut.

Die aktualisierten Grundsätze und Handlungsfelder bieten einen klaren Überblick über die Eckpunkte der kantonalen Integrationsstrategie. Auf ihrer Basis plant und realisiert Basel-Stadt Integrationsmassnahmen für den Kanton und setzt die Forderungen des Bundes um.

Wichtige Bausteine bei der Umsetzung der Forderungen des Bundesamtes für Migration (BFM) sind die Aktualisierung des kantonalen Aktionsplans und die Entwicklung des Kantonalen Integrationsprogrammes (KIP) bis 2014

Der Kanton Basel-Stadt festigt mit diesen Massnahmen die Basis für die Weiterführung einer zukunftsgerichteten und potenzialorientierten Integrationspolitik. Sie ist nicht nur ein wichtiger Schlüssel für die Sicherung des sozialen Friedens und Zusammenhalts in der Bevölkerung, sondern auch für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Metropolitanraums Basel.

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