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09. Oktober 2008
Unfall verursacht?
...stand derzue!
Im Kanton Basel-Stadt ereignen sich pro Jahr ungefähr 3000 Verkehrsunfälle. Bei mehr als der Hälfte dieser Unfälle kommt die Polizei vor Ort es wird ein Unfallprotokoll erstellt. Bei vielen Unfällen kann man sich ohne Polizei gütlich einigen. In über 700 Fällen kommt es aber zu einem pflichtwidrigen Verhalten oder zu einer Führerflucht.
Dieser Umstand hat die Kantonspolizei Basel-Stadt dazu veranlasst, eine Schwerpunktaktion zur dieser Problematik durchzuführen. Mittels diversen einge-setzten Medien (Plakate, Flyer, Radio- und Fernsehspots wird versucht, die Bevölkerung zu informieren und diese in die Verantwortung zu nehmen. Ein Unfall kann immer und überall geschehen und es ist wichtig, dass man sich nach einem Unfall richtig und gesetzeskonform verhält.
Hier ein paar wichtige Informationen, Tipps und Empfehlungen
● Meldepflicht
Bei einem Verkehrsunfall ist man als Schadensverursacher/-in verpflichtet, den angerichteten Schaden sofort bei der geschädigten Person zu melden. Kann man diese Person nicht erreichen, ist der Schaden unverzüglich der Polizei zu melden.
● Pflichtwidriges Verhalten
Entzieht man sich nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden der Meldepflicht, wird dies als pflichtwidriges Verhalten gewertet und ist strafbar (Geldstrafe, ad-ministrative Massnahmen sind möglich).
● Führerflucht
Entzieht man sich nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden der Melde-pflicht, wird dies als Führerflucht gewertet und ist strafbar (hohe Geldstrafe und Entzug des Fahrausweises)
Was Sie unbedingt wissen sollten!
Das Bundesgericht sieht das Anbringen einer Visitenkarte oder einem Handzettel nicht als das Erfüllen der Meldepflicht an. Eine angebrachte Visitenkarte kann sowohl von einer Drittperson entfernt werden oder kann auch sonstwie verloren gehen (Regen, Wind etc.).
Melden Sie sich nach einem Parkschaden bei der Polizei werden Sie dafür nicht gebüsst. Die Polizei regelt lediglich den Kontakt mit der geschädigten Person (Austausch der Personalien).
Verhalten nach Verkehrsunfall
1. Überblick verschaffen
- Anhalten
- Ruhe bewahren, Warnblinker und Abblendlicht einschalten
- Überblick verschaffen über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Gibt es Verletzte?
- Besteht Brand oder Explosionsgefahr? Gibt es Fahrzeug mit gefährlichen Gütern?
2. Absichern der Unfallstelle
- Pannendreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt aufstellen, wo schnell gefahren wird (Autobahn), in 100 m Entfernung
- Das Pannendreieck sollte griffbereit sein, z.B. unter dem Sitz; es gehört nicht in den Kofferraum!
3. Nothilfe leisten
- Verletzte unverzüglich aus der Gefahrenzone bringen (nachfolgender Verkehr, Brandgefahr der Fahrzeuge)
- 1. Hilfe leisten, evtl. Auto-Apotheke zu Hilfe nehmen
4. Rettungsdienst alarmieren
- Polizei 117, Sanität 144, Feuerwehr 118 oder allgemeiner Notruf 112 anrufen
- Die Rettungsdienste sind in ca. 5 Minuten vor Ort!
5. Verletzte betreuen
- Nicht alleine lassen, beobachten, sich mit ihnen unterhalten
Kleiner Unfall (kein Personenschaden)
- Unfallstelle sichern
- wenn möglich, Lage der Fahrzeuge markieren oder fotografieren (mit Handy)
- Fahrbahn räumen
- Europäisches Unfallprotokoll
- Wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, Polizei Nr. 117 anrufen
Wichtig
Will eine Person, die am Unfall beteiligt war die Polizei beiziehen, so ist man verpflichtet, am Unfallort zu bleiben.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt wünscht allen eine unfallfreie Zeit und sollte es trotzdem einmal passieren;
Unfall verursacht?
... stand derzue!