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Zu teure Krankenkasse? Was man bei einer Beitragserhöhung tun kann
Beitragserhöhung gesetzlichekrankenkassen.de
  • 21. Januar 2026

Zu teure Krankenkasse? Was man bei einer Beitragserhöhung tun kann

Von Nina Meckel | Pressestelle Kassensuche GmbH

Die ersten Lohnabrechnungen des Jahres flattern jetzt ins Haus. Und bei rund 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern wird deutlich: Es gibt weniger Geld am Monatsende! Schuld sind die Erhöhungen für die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse, die hälftig vom Versicherten sowie vom Arbeitgeber gezahlt werden. Krankenkasse also wechseln? Das ist zumindest mit einer Frist von zwei vollen Monaten einfach möglich. „Allerdings sollte man dann nicht nur einen reinen Preisvergleich vornehmen, sondern sich auch über die gar nicht so geringen Leistungsunterschiede informieren“, rät Thomas Adolph, der als Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de einen Überblick hat wie kein Zweiter. „Günstig bedeutet nicht immer richtig.“

„Ein regelmäßiger Check der Krankenkasse sollte für jeden Versicherten aber gerne zur Routine werden, wie auch andere Versicherungen wie Kfz und Hausrat oder Handyverträge hinsichtlich des Preis-Leistungsverhältnisses über die Jahre steigen und für weniger Geld in der Haushaltskasse sorgen“, ermuntert Thomas Adolph, nicht einfach den Ärger über höhere Preise schlicht zu akzeptieren.

Enorme Unterschiede zwischen den Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen 

„Ein Check lohnt sich mit Blick auf die eigenen Bedürfnisse, denn die Zuzahlungen oder Kostenübernahmen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich deutlich“, weiß Thomas Adolph. Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Doch innerhalb der 5 Prozent Zusatzleistungen gibt es enorme Unterschiede. 

Besonders profitieren ältere Menschen und chronisch Kranke vom Check, denn viele Krankenkassen stellen spezielle Angebote zur besonderen Versorgung für ihre Versicherten bereit und können durch die strukturierte Abstimmung von spezialisierten Behandlern einen echten Mehrwert bieten. Aber auch für Schwangere oder Azubis, Versicherte mit Rückenschmerzen, Reisebegeisterte oder Verfechter alternativer Heilmethoden gibt es genau passende Krankenversicherungen. 

Wichtig zu wissen: Versicherte können wegen der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Aber auch dieses greift erst nach zwei vollen Monaten. 





Hier ist man seit Januar 2026 am günstigsten krankenversichert:

  • Bei der bundesweit geöffneten BKK firmus mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag,
  • der regional geöffneten AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (nur für Rheinland-Pfalz und das Saarland) mit 2,47 Prozent Zusatzbeitrag,
  • der regional geöffneten BKK Faber-Castell & Partner (nur für Bayern) mit 2,48 Prozent Zusatzbeitrag,
  • der bundesweit geöffneten TUI BKK mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag,
  • der regional geöffneten BKK Public (nur für Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) mit 2,50 Prozent Zusatzbeitrag,
  • der bundesweit geöffneten hkk Krankenkasse mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag,
  • der bundesweit geöffneten Audi BKK mit 2,60 Prozent Zusatzbeitrag und
  • der bundesweit geöffneten TK - Techniker Krankenkasse mit 2,69 Prozent Zusatzbeitrag.

Am teuersten ist es nun bei

  • der bundesweit geöffneten BKK24 mit 4,39 Prozent Zusatzbeitrag (keine Erhöhung),
  • der regional geöffneten BKK Herkules (nur für Bayern, Hessen, Niedersachsen) mit 4,38 Prozent Zusatzbeitrag (keine Erhöhung),
  • der regional geöffneten BKK Werra-Meissner (nur für Bayern, Hessen) mit 4,35 Prozent Zusatzbeitrag (+0,96 Prozentpunkte) und
  • der regional geöffneten IKK Brandenburg und Berlin (nur für Berlin, Brandenburg) mit 4,35 Prozent Zusatzbeitrag (keine Erhöhung).




Ressort: Politik

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