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04. Dezember 2008
Grün - Gelb - Rot: Stoppt die Lebensmittel-Ampel!
Keine Stigmatisierung von Lebensmitteln
Das Europäische Parlament diskutiert aktuell, mit welchen Informationen Nahrungsmittel zukünftig versehen sein sollen. Unter anderem wird überlegt, sie plakativ mit Ampelfarben (rot für schlecht, gelb für okay, grün für gut) zu kennzeichnen. Danach würden gesunde Lebensmittel wie Nüsse, Olivenöl und Avocado allein aufgrund ihres Fettgehalts künftig das warnende Etikett „rot“ tragen. Eine solche Stigmatisierung entspricht in keinster Weise der tatsächlichen Wirkung der Lebensmittel auf die Gesundheit. Der Verbraucher wird bevormundet und sogar in die Irre geführt. In jedem Fall wird sein Kaufverhalten beeinflusst. Dies haben Erfahrungen mit so genannten Ampelkennzeichnungen in Großbritannien gezeigt: Rot markierte Produkte werden seltener gekauft, obwohl das Produkt an sich überhaupt nicht schädlich ist. Folge sind erhebliche Umsatzeinbußen bei den betroffenen Unternehmen und Wettbewerbsverzerrungen. Für die Gesundheit des Verbrauchers kommt es aber letztlich darauf an, in welchen Mengen er ein Lebensmittel konsumiert. Darüber aber kann er nur selbst entscheiden.
Mindestschriftgröße als Markteintrittsbarriere
In dem Verordnungsvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung der Europäischen Kommission ist darüber hinaus einiges verbesserungswürdig: So sollen bislang Hinweise auf der Verpackung mit einer Schriftgröße von mindestens 3 mm versehen werden. Eine größere Schrift geht aber einher mit zusätzlichem Platzbedarf und damit größeren Verpackungen. Dies führt zu unnötigem Ressourcenverbrauch und Verpackungsmüll. Aus Platzmangel für mehrsprachige Verpackungsinformationen und wegen zu hoher Kosten für individuelle Anpassungen kann es außerdem passieren, dass der Verkauf in andere EU-Länder ausbleibt. Das Schriftgrößenerfordernis wirkt somit wie eine Markteintrittsbarriere für Unternehmen - und der Verbraucher hat durch weniger Auswahl und höhere Preise das Nachsehen.
Pflicht zur Kennzeichnung ist überflüssig
Die in dem Vorschlag geforderte verpflichtende Nährwertkennzeichnung ist ebenfalls unnötig. Schon heute tragen mehr als zwei Drittel aller Lebensmittel Nährwertangaben. Es gibt zudem keinen Grund, eine Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung zu fordern. Ein mündiger Verbraucher ist in der Lage, die Verpackung umzudrehen, um sich zu informieren. Weiterhin lehnt der DIHK die Verpflichtung zur Kennzeichnung loser Ware ab. Backshops und Marktverkäufer hätten sonst einen Nachteil gegenüber den Verkäufern industriell hergestellter Lebensmittel.
Kein Flickenteppich durch nationale Sondernormen
Im Interesse eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes müssen gleiche Bedingungen gelten. Dies wird jedoch durch den Verordnungsvorschlag verhindert: Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, zusätzliche nationale Vorschriften zu erlassen. Verpackungen müssten also je nach Bestimmungsland individuell angepasst werden. Erhebliche Mehrkosten wären die Folge. Daher sind einheitliche Regelungen für alle EU-Mitgliedstaaten unerlässlich.
Der DIHK fordert deshalb:
* Keine Ampelkennzeichnung oder farblich hinterlegte Nährwertangaben
* Keine Mindestschriftgröße für Hinweise auf der Verpackung – entscheidend muss die Lesbarkeit sein
* Nährwertangaben müssen freiwillig bleiben
* Keine Kennzeichnungspflicht auf der Verpackungsvorderseite
* Keine Kennzeichnungspflicht für lose Ware
* Einheitliche Vorschriften für ganz Europa