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  • 09. April 2009

Zusätzliches Urlaubsgeld jetzt nicht durch die Lappen gehen lassen

Von Tiger Gironimo

IG BAU: „Euro-Osterei“ in der Lohntüte der Gebäudereiniger im Kreis Konstanz
Mehr Geld für die Urlaubskasse: Zu Beginn der Osterferien erinnert die IG BAU Südbaden ihre Mitglieder im Kreis Konstanz daran, das zusätzliche Urlaubsgeld beim Arbeitgeber zu beantragen. „Keine Gebäudereinigerin und kein Fensterputzer sollte sich das Geld durch die Lappen gehen lassen. Den Urlaubs-Bonus gibt es allerdings nur für IG BAU-Mitglieder, die in innungsgebundenen Betrieben arbeiten, da er im Tarifvertrag nicht als allgemein verbindlich erklärt worden ist“, sagt Armin Hänßel. Der Bezirksverbandsvorsitzende appelliert an die Gebäudereiniger im Kreis Konstanz, den Chef auf das fällige Urlaubsgeld anzusprechen.



„Schon nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten erhalten die Reinigungskräfte das zusätzliche Urlaubsgeld“, sagt der Gewerkschafter. Bei einem Glasreiniger in Vollzeittätigkeit macht das bei einem tariflichen Stundenlohn von 10,80 Euro immerhin 19,98 Euro je Urlaubstag aus. Bei 30 Urlaubstagen kommen fast 600 Euro zusammen. Bei dem tariflichen Mindeststundenlohn (Innen- und Unterhaltsreiniger) von 8,15 Euro sind es immerhin mehr als 450 Euro bei 30 Urlaubstagen.

„Außerdem sollten alle Reinigungskräfte bei den bevorstehenden Feiertagen im Mai und Juni auf eine korrekte Abrechnung durch den Arbeitgeber achten“, sagt Hänßel. Der Zuschlag an Feiertagen – wie Oster- oder Pfingstsonntag sowie am 1. Mai – könne zwischen 75 und 200 Prozent betragen.

Mehr Informationen für Gebäudereiniger gibt es im IG BAU-Büro in Freiburg unter der Rufnummer: 0761 – 27 30 2.


Ressort: Uncategorised